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Streit um Kantenhöhe geht weiter

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Soll die Bushaltestellenkante 16 oder 22 Zentimeter hoch sein? Darum geht es im seit Jahren andauernden Streit um die Haltestelle Briegli in Düdingen (die FN berichteten). Die Behindertenorganisation Inclusion Handicap verlangt 22 Zentimeter – weil bei einer tieferen Kante Menschen im Rollstuhl nicht mehr einsteigen könnten. Die Gemeinde Düdingen baute aber auf Wunsch der Freiburgischen Verkehrs­betriebe TPF eine Kante von 16 Zentimetern. Bei einer höheren Kante können die TPF-Busse ihre Ausschwenktüren nämlich nicht mehr richtig öffnen.

Nach der kantonalen Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) muss nun das Kantonsgericht in diesem Fall entscheiden, wie aus einer Mitteilung von Inclusion Handicap hervorgeht.

Teilweise gutgeheissen

Bereits 2016 hatte die Behindertenorganisation gegen den Bau der tieferen Kante Einsprache bei der RUBD erhoben. Im Oktober 2019 hiess die Direktion die Einsprache teilweise gut, wie Inclusion Handicap nun mitteilte. Die kantonale Direktion stimmte Inclusion Handicap unter anderem bei der Frage der Neigung des Busses zu. Dieser muss sich bei der tieferen Kantenhöhe so stark neigen, dass es für Rollstuhlfahrer schwierig ist, in den Bus zu kommen. Konkret neigt er sich stärker als die acht Prozent, welche als Obergrenze in der eid­genössischen Verordnung über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs festgehalten sind.

Hingegen weist die RUBD die Beschwerde von Inclusion Handicap in einem weiteren Punkt ab: So werde die zulässige vertikale Höhendifferenz zwischen Bus und Kante eingehalten, ebenso die maximale Breite des horizontalen Spalts zwischen Bus und Kante. Eine Perronerhöhung sei deshalb von der kantonalen Direktion nicht angeordnet worden, schreibt Inclusion Handicap.

Tests bei «Laborbedingungen»

Damit ist die Behindertenorganisation nicht einverstanden. Sie hat nun gegen den Entscheid der Direktion Beschwerde beim Kantonsgericht eingereicht. Sie kritisiert insbesondere, dass sich die Direktion bei der Beurteilung auf Tests der TPF und des Tiefbauamts gestützt habe. Diese hätten unter «Laborbedingungen» stattgefunden. Die Direktion hätte vielmehr selbst einen Augenschein nehmen oder ein externes Gutachten erstellen lassen sollen.

Inclusion Handicap kritisiert auch, dass die Kanten an die Busse angepasst werden. «Busse werden in kürzeren Zyklen ersetzt als Haltekanten», begründet die Organisation. «Die Fahrzeughersteller müssen sich beim Bau neuer Fahrzeuge an den baulichen Ausgestaltungen von behindertengerechten Bushaltestellen orientieren und nicht umgekehrt.» Kantone und Gemeinden seien gemäss Behindertengleichstellungsgesetz verpflichtet, die Voraussetzungen zu schaffen, damit in Zukunft tatsächlich ein niveaugleicher Einstieg geschaffen werden könne.

Weitere Einsprache

Zu steile Rampen beim Bahnhof Freiburg

Der Hauptbahnhof Freiburg soll von 2021 bis 2024 modernisiert und neu gestaltet werden, wie die SBB im Oktober mitteilten (die FN berichteten). Unter anderem entsteht eine neue Unterführung, und die Perrons werden erhöht, um Menschen mit eingeschränkter Mobilität das Einsteigen in den Zug zu erleichtern.

Doch das Projekt stösst bei Inclusion Handicap nicht auf Gegenliebe. Die Behindertenorganisation hat am 25. November Einsprache gegen die Neugestaltung eingereicht, wie sie nun mitteilte.

Inclusion Handicap kritisiert insbesondere den Zugang zu den Perrons: Die Rampen sähen eine 12-prozentige Steigung auf einer Länge von 30 bis 50 Metern vor. Damit seien sie zu steil für Menschen mit gewissen Behinderungen und insbesondere für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer nicht in jedem Fall zu bewältigen. Lifte seien zudem keine vorgesehen. Das Behindertengleichstellungsgesetz verlange aber, Rampen so flach wie möglich zu bauen, und, falls das nicht möglich sei, Lifte zu installieren. Der Verzicht auf diese Anpassungen sei nur dann zulässig, wenn sie finanziell oder technisch unverhältnismässig aufwendig seien. Im Fall des Bahnhofs Freiburg sei dies für Inclusion Handicap nicht ersichtlich.

nas

«Die Bushersteller müssen sich beim Bau neuer Fahrzeuge an behinderten­gerechten Bushaltestellen orientieren und nicht umgekehrt.»

Inclusion Handicap

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