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Streit um Restwasserregeln unterhalb von Wasserkraftwerken hält an

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Der Bundesrat soll bei einer drohenden Energiemangellage die Restwasservorschriften unterhalb von Wasserkraftwerken befristet lockern können. Diesen Beschluss hat der Ständerat am Donnerstag im Rahmen des Energie-Mantelerlasses gefällt.

Er folgte einem Einzelantrag von Stefan Engler (Mitte/GR). Demnach soll der Bundesrat zur Erreichung der Produktions- und Importziele sowie bei einer drohenden Mangellage die Betreiber von Wasserkraftwerken verpflichten können, ihre Stromproduktion befristet zu erhöhen. Gelten würden nur noch die minimalen Restwassermengen nach aktuellem Gewässerschutzgesetz.

Der Nationalrat hatte im Frühling beschlossen, die Restwasservorschriften für bestehende Wasserkraftwerke zu sistieren, bis genügend Winterstrom vorhanden ist. Dies sorgte bei Umweltschützern für Empörung. Die zuständige Ständeratskommission beantragte deshalb, dass die Restwasserbestimmungen weiter uneingeschränkt gelten sollen. Der Antrag unterlag jedoch dem Vorschlag von Engler, der auch im Nationalrat zu reden geben dürfte.

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