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Streitfälle bei Nichtbezahlen der Krankenkassenprämien kantonalisiert

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Autor: walter buchs

Seit der auf Anfang 2006 in Kraft gesetzten Änderung des Krankenversicherungsgesetzes können Versicherer die Übernahme der Behandlungskosten praktisch ab Beginn eines Inkassoverfahrens für unbezahlte Prämien oder Kostenbeteiligungen aufschieben. Das hat zur Folge, dass Patienten riskieren, nicht behandelt zu werden, oder dass Chronischkranke ihre lebenswichtigen Medikamente nicht erhalten.

Einige Gemeinden haben mit Krankenkassen eine Vereinbarung unterzeichnet. Danach würden die Kassen auf den Leistungsaufschub verzichten, und die Behörden würden die Ausstände bezahlen. Doch die Kassen sind rechtlich nicht verpflichtet, solche Vereinbarungen einzuhalten, und haben sie in der Zwischenzeit auch wieder gekündigt (FN vom 22. November).

«Chaotische Zustände» beenden

«Die Lage ist chaotisch», stellten die Grossräte Albert Bachmann (FDP, Estavayer-le-Lac) und Pierre-Alain Clément (SP, Freiburg) in der Begründung einer Motion fest. Sie schlugen deshalb vor, das kantonale Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung in dem Sinne zu ändern, dass die Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Streitfälle von den Gemeinden an den Staat übertragen werden. Eine ähnliche Lösung haben bereits die anderen Westschweizer Kantone und das Tessin eingeführt.

«Die heutige Regelung kann katastrophale Auswirkungen haben, weshalb sich eine Kantonalisierung aufdrängt», unterstrich Motionär Bachmann am Donnerstag vor dem Grossen Rat. Die vom Staatsrat beantragte Annahme der Motion wurde von allen Fraktionssprechern befürwortet mit der Einladung an die Regierung, die Angelegenheit schnell an die Hand zu nahmen.

Frühestens für 2010

Staatsrätin Anne-Claude Demierre sicherte zu, dass im Hinblick auf die Ausarbeitung einer Vereinbarung sofort mit den Versicherern Kontakt aufgenommen werde. Die neue Lösung könne aber frühestens auf Anfang 2010 in Kraft treten. Die Gesundheitsdirektorin unterstrich zudem, dass der Kanton die Zusatzkosten, die ihm aus der neuen Regelung erwachsen – sie werden auf etwa zwei Millionen Franken geschätzt -, kompensieren wolle. Albert Bachmann, Präsident des kantonalen Gemeindeverbandes, bestätigte, dass diesbezüglich mit dem Staatsrat diskutiert wurde. Der Kantonalvorstand habe aber einer Reduzierung der Gemeindeanteile an der Motorfahrzeugsteuer nicht zugestimmt.

Um die «unhaltbare Situation», in der sich gewisse Patienten befinden, möglichst schnell zu ändern, lud Christa Mutter (MLB, Freiburg) die Gesundheitsdirektorin ein, am Kantonsspital eine Einheit für die Pflege bedürftiger Patienten einzurichten. Die Organisation fri-santé, die sich heute solcher Patienten annimmt, sei völlig überlastet. Staatsrätin Demierre wies darauf hin, dass fri-santé für das kommende Jahr mehr Geld vom Staat erhalte. Zudem sei man bemüht, bezüglich Abgabe von Medikamenten bereits für 2009 eine bessere Lösung zu finden.

Auch die Grossrätinnen Antoinette de Weck (FDP, Freiburg) und Erika Schnyder (SP, Villar-sur-Glâne) hatten eine Motion eingereicht, um Streitfälle bei Zahlungsunfähigkeit von Patienten regeln zu können. Zu Gunsten des Vorstosses Bachmann/Clément haben sie ihren Vorschlag zurückgezogen.

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