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Streitfälle der Krankenversicherung sollen vom Kanton geregelt werden

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Autor: walter buchs

freiburg Versicherer können die Übernahme von Behandlungskosten aufschieben, wenn Versicherte ihre Krankenkassenprämien oder Kostenbeteiligungen nicht bezahlt haben und wenn die Kassen gegen diese Versicherten nach erfolglosen Mahnungen ein Inkassoverfahren eingeleitet haben. Der Leistungsaufschub trifft oft zahlungsunfähige Versicherte, die als chronisch Kranke auf lebensnotwendige Medikamente angewiesen sind. Die anfallenden, unbezahlten Kosten fallen vollumfänglich zu Lasten des Kantons.

Heute sind die Gemeinden zuständig, um bei den Personen, die ihre Krankenkassen-Prämien nicht bezahlen, zu intervenieren. Sie haben die Möglichkeit, die Prämienausstände bei der AHV-Ausgleichskasse zu Lasten der Mittel, die für die Prämienverbilligung bestimmt sind, geltend zu machen. Die Kostenbeteiligungen und Betreibungskosten gehen aber zu Lasten der Gemeinden.

Heute fakultativer Verzicht auf Leistungsaufschub

Nach dem geltenden Vereinbarungssystem können die Versicherer auf den Leistungsaufschub verzichten. Im Gegenzug bezahlen die Behörden die Ausstände, sobald die Zahlungsunfähigkeit der versicherten Person offenkundig ist. In diesem Sinne haben Gemeinden wie Freiburg, Bulle und Villars-sur-Glâne mit mehreren Versicherern eine Vereinbarung unterzeichnet. Der Freiburger Gemeindeverband schlug diesen Text all seinen Mitgliedern als Standard-Vereinbarung vor. Auf Anfang 2008 haben die Versicherer die Vereinbarung wieder gekündigt mit der Begründung, die Anwendung sei zu aufwändig.

In einer im vergangenen Jahr eingereichten Motion haben die Grossräte Albert Bachmann (FDP, Estavayer-le-Lac) und Pierre-Alain Clément (SP, Freiburg) festgestellt, dass die Situation sehr unbefriedigend, ja chaotisch sei. Sie schlugen vor, die Zuständigkeit für die Streitfälle in der Krankenversicherung von den Gemeinden an den Staat zu übertragen. In der Antwort auf die Motion schlägt der Staatsrat dem Grossen Rat vor, diese Motion anzunehmen.

In diesem Fall würde der Staatsrat prüfen, wie der Vorschlag umgesetzt werden kann. Vorgesehen ist, dass der Staat dann die Regelung der Streitfälle ab dem Zeitpunkt eines Betreibungsgesuchs übernehmen wird, wobei die Gemeinden nach wie vor Mahnungen an die säumigen Versicherten schicken würden. Die Kantonale Sozialversicherungsanstalt würde den Versicherten die ausstehenden Beträge ausrichten. Zu diesem Zweck würde der Staat eine Vereinbarung mit den Versicherern abschliessen.

Dabei wird mit zusätzlichen Kosten zu Lasten des Kantons von rund zwei Mio. Franken gerechnet. Der Staatsrat hat sich mit dem Vorstand des Gemeindeverbandes bereits dahingegend verständigt, dass im gleichen Umfang der Anteil der Gemeinden an der Motorfahrzeugsteuer verringert würde. Beide Gesetzesänderungen würden dann gleichzeitig vorgenommen.

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