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Strengere Sanktionen

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Untertitel: Schwarzarbeit soll sich nicht mehr lohnen

Die so genannte «Bauernregel» gab am Dienstag ein letztes Mal zu reden. Mit 95 zu 73 Stimmen schloss sich die grosse Kammer dem Ständerat an: Finanzhilfen können während maximal fünf Jahren «angemessen» gekürzt werden, wenn Arbeitgeber wegen schwer wiegender oder wiederholter Verstösse gegen das Schwarzarbeitsgesetz verurteilt wurden.

Durchsetzen konnten sich die Kommissionsmehrheit und Bundesrat Joseph Deiss. Sie wiesen vor allem darauf hin, dass Bauern und andere Subventionsempfänger nicht besser fahren dürften als etwa die Baubranche. Wegen Schwarzarbeit verurteilte Arbeitgeber werden nämlich für höchstens fünf Jahre von künftigen staatlichen Aufträgen ausgeschlossen.

An den 25. September denken

Eine Kommissionsminderheit unter Hansruedi Wandfluh (SVP/BE) wehrte sich vergeblich gegen die «Bauernregel». Mit der CVP setzten sich vor allem die SP und die Grünen für die Ständeratslösung ein. Andernfalls bleibe das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ein Papiertiger.

Die Kommissionssprecher wiesen zudem auf die Volksabstimmung vom 25. September hin: Wer für die erweiterte Personenfreizügigkeit sei, müsse jetzt ein Zeichen gegen Schwarzarbeit setzen.

Vereinfachte Abrechnung
Mit 86 zu 82 Stimmen lenkte der Nationalrat auch bei den administrativen Erleichterungen ein. Betriebe mit einer jährlichen Lohnsumme von maximal 51 600 Franken sollen Sozialversicherungen und Steuern vereinfacht abrechnen können. Damit wird es möglich, fünf Personen mit einem Lohn bis zu rund 10 000 Franken ohne grossen Aufwand zu beschäftigen.
Wandfluh und seine Minderheit stiessen sich daran, dass die Löhne des gesamten Personals gleich abgerechnet werden müssen. Insbesondere im Gastgewerbe gebe es viele Betriebe, die neben temporär Angestellten auch festes Personal beschäftigten. Dem wurde entgegengehalten, dass zwei parallele Abrechnungsverfahren vor allem für die Verwaltung zu aufwändig wären.
Es geht um 40 Milliarden
Das Bundesgesetz ist nun bereit für die Schlussabstimmung in den Räten. Mit strengeren Kontrollen und schärferen Sanktionen soll es bewirken, dass sich Schwarzarbeit nicht mehr lohnt. Heute werden jährlich rund 40 Milliarden oder 10 Prozent des Bruttoinlandprodukts am Fiskus und den Sozialversicherungen vorbeigeschleust.
(SDA-ATS/bg/c5swi parn jus ecpt)

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