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Strengere Vorschriften für Alpsömmerung

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Autor: josef jungo

PlaffeienAm Winterkurs des Alpwirtschaftlichen Vereins in Plaffeien hat Tierarzt Andreas Wyss vom Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen über die neuen Vorschriften zur Sömmerung informiert. Gealpt werden dürfen nur negativ getestete Tiere der Rindergattung. Trächtige Tiere, die in der Folge von BVD-positiven Tieren auf dem Betrieb unter der Verbringungssperre stehen, dürfen nicht gesömmert werden. Wie Andreas Wyss weiter ausführte, erforderten diese Einschränkungen Disziplin; sie seien aber im Interesse der Eliminierung der Seuche unumgänglich.

Eine Arbeitsgruppe sei daran, für die betroffenen Betriebe nach Lösungen zu suchen. Es sei denkbar, «spezielle» Sömmerungsbetriebe für gesperrte Tiere zu bezeichnen. Private Sömmerungsbetriebe, bei denen keine Vermischung erfolgen kann, seien von diesen Massnahmen nicht betroffen.

Im Kanton Freiburg sind 341 Betriebe mit 5900 Tieren betroffen, was fünf Prozent des gesamten Rindviehbestandes ausmacht. Glaubt man den neusten Zahlen, sind 1,3 Prozent der neugeborenen Kälber positiv auf die BVD-Seuche getestet worden und mussten deshalb ausgemerzt werden.

Mehr Geld und Regeln

Hugo Roggo, Verantwortlicher der Sektion Sömmerungsbeiträge beim Bundesamt für Landwirtschaft, erläuterte die neue Verordnung für die Ausrichtung der Sömmerungsbeiträge. 1980 wurden solche Beträge erstmals ausgerichtet. Im Rahmen der AP 2011 sei nun die Verordnung revidiert und den veränderten Rahmenbedingungen angepasst worden. Die Beiträge wurden um zehn auf hundert Millionen Franken aufgestockt.

Wie David Stöckli vom Kantonalen Amt für Landwirtschaft ausführte, wurden mit den Beiträgen neue Vorschriften verknüpft. So sind Futterzufuhren beschränkt und es ist ein Journal zu führen. Für die Düngerzufuhr ist eine Bewilligung erforderlich und es muss Buch geführt werden. Die Verordnung regelt weiter die Unkrautbekämpfung, die Bekämpfung der Verbuschung und die Verwendung von Kunststoffweidenetzen für Schafe.

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