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Strenges Strafmass im Fall «Bulle»

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Das Jugendgericht verurteilt zwei Täter wegen sexuellen Missbrauchs

Autor: Von CAROLIN FOEHR

Eine bedingte Haftstrafe von vier Monaten mit einer zweijährigen Probezeit und sechs Monate Haft in einer Jugendanstalt sowie vier Monate auf Bewährung von zwei Jahren: Das Strafmass im Fall «Bulle» sei für die beiden Angeklagten A und B relativ streng ausgefallen, erklärte der Präsident der Jugendstrafkammer Michel Lachat am Freitag vor den Medien. «Ihnen muss die Schwere der Tat klargemacht werden, damit sie nicht rückfällig werden», sagte er weiter.

Unter starkem Alkoholeinfluss

Vor knapp einem Jahr sollen A und B mit vier anderen Jugendlichen im Alter von 17 bis 19 Jahren unter starkem Alkoholeinfluss eine junge Frau zu sexuellen Taten genötigt haben (FN vom 21. September 2006).Als die ebenfalls stark angetrunkene 24-jährige IV-Bezügerin am Abend des 18. August eine Bar in Bulle verliess, ist sie zunächst von zwei jungen Männern auf einen Joint eingeladen worden. Daraufhin folgte sie ihnen an einen versteckten Platz, wo weitere junge Leute anfingen, sie auszuziehen und schliesslich sexuell zu missbrauchen. Ausserdem hatten die Männer Handy und Geld aus ihrer Handtasche gestohlen.Eine ärztliche Untersuchung am folgenden Tag ergab einen schweren Schockzustand der behinderten Frau sowie mehrere Verletzungen im Intimbereich. Auch nach zwölf Monaten sei sie immer noch geprägt von dem Vorfall, beschrieb Michel Lachat den Zustand des Opfers. «Eine zerbrechliche Person, die weiterhin in Behandlung ist», führte er aus.

Vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen

Der Angeklagte A wurde zu zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Sechs davon muss er in einer geschlossenen Anstalt absitzen. Die Höhe der Strafe erkläre sich vor allem aus der Tatsache, dass A ein Wiederholungstäter sei, so Michel Lachat. Gleichzeitig verfüge der Angeklagte über ein grosses intellektuelles Potenzial. Deswegen werde er sich dafür einsetzen, dass er seine schulische Ausbildung fortsetzen könne. Der Jugendliche wurde vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen, und «nur» wegen sexueller Handlungen mit einer wehrlosen, urteilsunfähigen Person verurteilt. Für das gleiche Vergehen wurde der Angeklagte B schuldig gesprochen und zu vier Monaten bedingter Haftstrafe verurteilt.Beide Täter sind ausländischer Herkunft. Sie werden während ihrer Probezeit von einem Sozialarbeiter begleitet. Auf die Frage nach Schuldgefühlen antwortete der Richter: «Ich denke, dass die Verhandlung nützlich war. Die Jugendlichen haben erkannt, wie ernst ihr Verhalten war. Vorher versucht man ja oft, die Sache herunterzuspielen.»Zwei weitere Mittäter, welche zur Tatzeit bereits volljährig waren, müssen sich noch vor dem Bezirksgericht verantworten. Gleiches gilt für einen damals noch Minderjährigen, der sich im Laufe des vergangenen Jahres weitere Straftaten zuschulden hat kommen lassen. Im Februar hatte der Jugendrichter bereits einen an dem Vorfall weitgehend passiv Beteiligten zu einer bedingten Strafe von einem Monat verurteilt.

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