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«Strike» für Muntelier

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Untertitel: Gemeinde kann Bowling-Steuern erheben

«Strike» nennt man in der Bowlingsprache den Volltreffer. Ein solcher ist der Gemeinde Muntelier kürzlich auf juristischem Weg gelungen.

Die Gemeinde sei ermächtigt, auf Spielapparaten und Automaten jeglicher Art Steuern zu erheben, schreibt das kantonale Verwaltungsgericht in seinem Entscheid, der am Dienstag publiziert wurde. Und die Gemeinde sei ermächtigt, selber festzulegen, für welche Unterhaltungsapparate dieses Gesetz gilt.
Die Einsprache der Beschwerdeführer erweist sich gemäss Gericht als unbegründet. Von Seiten des Bowling-Centers Muntelier wurde geltend gemacht, dass es sich bei Billard und Bowling um anerkannte Sportarten handle.
Die Gemeindeversammlung von Muntelier hatte das neue Reglement im November 2001 beschlossen – rund ein Jahr vor der Eröffnung des Bowling-Centers. Das Center machte in seiner Beschwerde geltend, dass dem Gemeindereglement die genügende gesetzliche Grundlage fehle. Als «Spielapparate» seien einzig elektronische Installationen wie Flipperkästen oder Geldspielautomaten einzustufen, keinesfalls aber Spielflächen oder Mobiliar. «Sonst müssten auch Schiessanlagen darunterfallen», heisst es in der Begründung der Beschwerdeführer.

Sport und Spiel zugleich

Laut Verwaltungsgericht räumt das kantonale Gesetz den Gemeinden die Kompetenz ein, auf Spielapparate besondere Steuern zu erheben. Gemäss Gesetz über die Spielapparate und Spielsalons werden die Kegelbahnen und Billard zu den Unterhaltungsapparaten gezählt. Somit könne Bowling als amerikanische Variante des Kegelns zugleich als Sport und Spiel betrachtet werden.

Das Gericht lastet die Verfahrenskosten von 1000 Franken dem Bowling-Center an. Der Steuerbetrag für Bowling und Billard für das fragliche Jahr 2003 beläuft sich auf rund 3600 Franken.
Ob das Bowling-Center den Entscheid ans Bundesgericht weiterziehen will, konnte Johann Roider gegenüber den FN nicht sagen. Ebenso wenig konnte der Geschäftsführer des Bowling-Centers eine Antwort auf die Frage geben, ob die Muttergesellschaft «Bowling Switzerland» nun einen Wegzug aus Muntelier ins Auge fasst.
Von der Gemeinde Muntelier war niemand für eine Stellungnahme zu erreichen.

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