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Strom aus Trinkwasser

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Untertitel: Staatsrat gegen zusätzliche Finanzhilfe

Die Grossräte Nicolas Bürgisser (CSP, Giffers) und Jacques Crausaz (CVP, Rossens) möchten, dass die Stromproduktion mittels Einbau von Turbinen im Trinkwassernetz gefördert wird. Sie verlangen deshalb die Ausarbeitung einer Studie, die auch prüft, wie den Gemeinden und Wasserversorgungen Förderungsmassnahmen angeboten werden können.

In seiner Antwort ruft der Staatsrat in Erinnerung, dass bereits im Jahre 1994 eine Studie im Rahmen des Bundesprogrammes Energie 2000 durchgeführt worden sei. Sie habe aufgezeigt, dass sich im Kanton Freiburg sechs Standorte für die Stromproduktion im Trinkwassernetz eignen würden.

Relativ billiger Strom

Sie könnten jährlich rund 500 MWh Elektrizität erzeugen, und dies zu relativ interessanten Betriebskosten zwischen 9 und 20 Rappen pro kWh. Die betroffenen Gemeinden seien über die Studie informiert worden, schreibt der Staatsrat in seiner Antwort.

Der Staatsrat gibt aber auch zu bedenken, dass so 0,8 Promille der jährlichen Stromproduktion aus Wasserkraft im Kanton Freiburg hergestellt werden könnten. Im Vergleich zum Stromverbrauch wären dies 0,3 Promille, hält er fest.

Bereits Projekte am Laufen

Der Antwort kann weiter entnommen werden, dass Energie Schweiz bereits im Jahre 1991 eine Kampagne lanciert hat, um auf die Stromproduktion und Nutzung von Abwärme im Trinkwassernetz hinzuweisen. Informationssitzungen hätten stattgefunden. Der Bund und der Kanton übernehmen je einen Drittel der Kosten von Machbarkeitsstudien. Laut Staatsrat sind so im Jahre 2003 zwei Projekte unterstützt worden.

Sensebezirk eignet sich

Zudem sei Freiburg am Programm «Interreg III» beteiligt. Dabei würden die einzelnen Regionen analysiert, um ihren potenziellen Selbstversorgungsgrad zu ermitteln. Die Wassernetze seien ebenfalls berücksichtigt worden. «Der Sensebezirk ist die Freiburger Region, die sich als geeignet erwiesen hat», hält der Staatsrat fest.

Er kommt deshalb zum Schluss, dass bereits Massnahmen getroffen worden seien, welche mit den Vorschlägen der beiden Grossräte Bürgisser und Crausaz vergleichbar seien. «Zusätzliche finanzielle Beiträge in diesem Bereich könnten nur auf Kosten anderer Förderprogramme für erneuerbare Energien gewährt werden, deren Effizienz deutlich höher eingestuft werden kann», schreibt der Staatsrat und begründet so, weshalb er dem Grossen Rat das Postulat zur Ablehnung empfiehlt.

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