Freiburg Ein Mann hat im Juni 2008 Strafklage gegen eine Elektrizitätsgesellschaft (EG) eingereicht. Der Kläger meldete zuvor Privatkonkurs an und hatte seine Stromrechnungen über ein Jahr nicht bezahlt. Die EG hat ihm daraufhin gedroht, den Strom abzustellen und einen Zähler mit Münzeinwurf zu installieren. Dagegen hatte der Mann Klage erhoben. Der Untersuchungsrichter gibt bekannt, dass nach etlichen Untersuchungen und der Feststellung, dass der Mann seine Rechnungen tatsächlich nicht bezahlt hatte, das Verfahren eingestellt wurde. mr