BERN Nach am Freitag gemachten Angaben von Energieminister Moritz Leuenberger müssen die Netzbetreiber die aufgrund der neuen Vorgaben berechneten Tarife bis zum 1. April 2009 veröffentlichen. Dem Endverbraucher dürfen sie bis Ende März 2009 nur die für 2008 gültigen Tarife verrechnen. Die neuen Tarife gelten ab April. Die neuen Bestimmungen gelten auch dort, wo Verfahren der Elektrizitätskommission laufen. Wie Leuenberger erklärte, bewirken die neuen Bestimmungen Einsparungen von rund einer halben Milliarde Franken oder 0,9 Rappen pro Kilowattstunde. Das reduziert die Strompreiserhöhung um 45 Prozent. sda
Bericht Seite 22