Im Jahr 1988 wurde im Kanton Freiburg die Funktion des Untersuchungsrichters und des Gerichtspräsidenten getrennt; dies um der Europäischen Menschenrechtskonvention zu genügen. Zehn Jahre später wurde die Strafuntersuchung in Freiburg zentralisiert und das Untersuchungsrichteramt eingerichtet. 2005 wurde dann das Amt des Haftrichters geschaffen. An diese Entwicklungen hat Jean-Luc Mooser, Präsident des Untersuchungsrichteramts, am Montag vor den Medien in Freiburg erinnert.
Wie es die auf Bundesebene vereinheitlichte Strafprozessordnung verlangt, wird auf den 1. Januar 2011 die Funktion des Untersuchungsrichters und des Staatsanwalts zusammengelegt. Damit entsteht die vereinte Staatsanwaltschaft, dies mit einem leicht erhöhten Personalbestand. Man sei organisatorisch und punkto Aus- und Weiterbildung auf Kurs, sagte Mooser, auch wenn die Zeit für die Umsetzung knapp bemessen sei. wb