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Studie zeigt: Immobiliensteuern sind im Kanton überdurchschnittlich hoch

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Autor: Regula Saner

Freiburg «Wir wollen von der guten finanziellen Situation des Kantons profitieren, damit sich Freiburg im Bereich der Immobilienbesteuerung dem schweizerischen Durchschnitt annähern kann», begründete Jean-Pierre Siggen, Vorstandsmitglied der Freiburger Immobilien-Kammer und CVP-Grossrat, am Freitag seine Motion, welche er zusammen mit FDP-Grossrat Pascal Kuenlin deponiert hat. «Uns geht es darum, den Erwerb von Wohneigentum im Kanton zu fördern.» Dem schloss sich der Präsident der Freiburger Immobilien-Kammer, Christoph Joller, an. «Wer heute ein Haus für 620 000 Franken kauft und entsprechende Schuldbriefe errichten lässt, muss vier Prozent, sprich 25 000 Franken an den Fiskus abgeben, das ist viel.» Die Dachorganisation für Immobilienbesitzer gab deshalb eine Studie in Auftrag, welche die Steuerpolitik des Kantons Freiburg im Immobilienbereich mit den anderen Kantonen vergleicht.

Die Studie wurde am Freitag den Medien vorgestellt. Sie zeigt, dass im Kanton Freiburg praktisch alle Steuern auf Immobilien erhoben werden, die möglich sind.

Steuern auf Schuldbrief und Spezialsteuer

Ins Auge sticht dabei etwa die Steuer bei der Errichtung einer Hypothek (Schuldbrief). Diese Steuer wird nur in neun Kantonen erhoben, wobei der Satz im Kanton Freiburg am höchsten ist. Der Kanton Freiburg kennt zudem immer noch eine Spezialsteuer auf Liegenschaften, die Gesellschaften, Stiftungen oder Vereinen gehören. Diese Besteuerung wurde 1957 eingeführt, als es beim Verkauf von Liegenschaften durch solche juristische Personen noch keine Handänderungssteuer gab.

Handänderungssteuer

Gemäss dem Autor der Studie, Jean-Marie Jordan, liegt aber auch die Handänderungssteuer im Kanton Freiburg weit über dem schweizerischen Mittel von zwei Prozent. Mit drei Prozent (je 1,5 Prozent durch den Kanton respektive die Gemeinde) liegt der Kanton Freiburg zusammen mit den Kantonen Waadt, Neuenburg und Genf an der Spitze.

Steuerausfälle von 12 Millionen Franken

Aufgrund dieser Ergebnisse fordern die Motionäre jetzt die Abschaffung der Spezialsteuer auf Liegenschaften juristischer Personen sowie der Steuer bei der Errichtung einer Hypothek (Schuldbrief). Die Handänderungssteuer soll zudem (Kanton und Gemeinden zusammen) von drei auf zwei Prozent reduziert werden. Gemäss den Berechnungen von Jean-Pierre Siggen würde das für den Kanton jährliche Steuerausfälle von 12 Millionen Franken bedeuten. Die Steuern für den Kauf eines Hauses von 620 000 Fr. würden dagegen nahezu halbiert.

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