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Sturm weht Blumentopf vom Balkon – wer bezahlt?

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Ratgeber Versicherung

Sturm weht Blumentopf vom Balkon – wer bezahlt?

Autor: Michael Wiesner

Eine Gewitterböe riss einen Blumentopf vom Balkonbrett unserer Wohnung. Er beschädigte das Glasvordach des Mietshauses. Welche Versicherung kommt für diesen Schaden auf, und wer bezahlt mir meinen kunstvollen Blumentopf?E.R.

Es gilt vorerst festzustellen, wie stark die Gewitterböe war. War es eine Böe, wie sie immer wieder bei Gewittern vorkommt, so kann man Ihnen den Vorwurf nicht ersparen, den Blumentopf allzu sorglos auf dem Balkonbrett abgestellt zu haben. Wenn Sie den Topf nicht so befestigt haben, dass er normalen, also immer wieder auftretenden Böen standhalten kann, werden Sie haftpflichtig. Anders würde es sich bei sehr selten auftretenden Unwettern mit ausserordentlich starken Böen verhalten: Hier könnte man von höherer Gewalt sprechen, und Sie wären nicht haftpflichtig.

Als Mieter können Sie den Schaden am Glasvordach Ihrer Privathaftpflichtversicherung melden, die sich mit den Ansprüchen des Hauseigentümers befassen wird. Die Versicherung wird Ihre Haftpflicht überprüfen und gegebenenfalls den Schaden bezahlen oder aber – bei Vorliegen höherer Gewalt – die Forderungen des Gebäudeeigentümers für Sie ablehnen. In diesem Falle wird sich der Hauseigentümer mit seiner Elementarschadenversicherung in Verbindung setzen, damit diese den Schaden am Glasvordach regelt. Liegt ein Elementarschadenereignis vor, so können Sie den Schaden an Ihrem kunstvollen Blumentopf Ihrer Hausratversicherung melden. Allerdings wird diese Versicherung bei der Festsetzung einer Entschädigung den gesetzlichen Selbstbehalt von 500 Franken für Elementarschäden berücksichtigen müssen.

Die Ratgebersujets stellt der Schweizerische Versicherungsverband zur Verfügung. Ein Team aus Versicherungsspezialisten nimmt zu unterschiedlichen Fragen Stellung. Verantwortlich hiefür istMichael Wiesner, Mitglied der Geschäftsleitung.

Homepage: www.svv.ch/ratgeber

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