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Sturmgewehr und Politik

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Sturmgewehr und Politik

Will man in Bern die Heimabgabe der persönlichen Waffe verbieten? Will man nach der Kriegsmunition nun auch noch das Sturmgewehr einziehen?

Die Antworten auf diese mir in den letzten Tagen oft gestellten Fragen sind für eine Mehrheit des Parlaments ein klares Nein. Die Waffe gehört zur persönlichen Ausrüstung des Wehrmanns. Die Heimabgabe der Waffe war und bleibt Ausdruck des Vertrauens in den Bürger-Soldaten.

Weniger eindeutig sind die Antworten auf verschiedene parlamentarische Vorstösse, die den Bundesrat auffordern, strengere Regeln für Ordonnanzwaffen zu erlassen. Es geht dabei um den Erwerb der Ordonnanzwaffen beim Ausscheiden aus der Armee. Heute wollen nur noch etwa 25 Prozent der Dienstleistenden die Waffe behalten. Es geht auch um die persönlichen Voraussetzungen für die leihweise Abgabe von Ordonnanzwaffen.

Im Zusammenhang mit dem Missbrauch von Armeewaffen stellt sich die Frage, ob Waffen ausserhalb des Schiessstandes technisch verriegelt werden sollen. Im gleichen Zusammenhang wird gefragt, ob bei der Heimabgabe der Waffe besser und vermehrt überprüft werden soll, ob ein besonderes Sicherheitsrisiko für den Waffenbesitzer oder dessen Umgebung besteht. Ebenfalls wird diskutiert, ob zwischen den Diensten die Einlagerung der Waffe im Zeughaus erleichtert werden soll (ohne Kosten und Angabe von Gründen), wie dies der Kanton Genf von sich aus getan hat. Die heutige Praxis ist in den Kantonen nicht einheitlich.

Die Antworten auf diese verschiedenen Fragen sollen bis Ende Jahr in einer von Bundesrat Schmid eingesetzten Arbeitsgruppe gegeben werden. In dieser Arbeitsgruppe sind auch die Schützen und die Kantone vertreten. Entschieden ist heute noch überhaupt nichts. Weder in der Arbeitsgruppe noch im Departement oder Parlament. Die saubere Beantwortung der Fragen ist aber wichtig und auch notwendig im Hinblick auf die Volksinitiative, welche ein Verbot der Heimabgabe der Militärwaffe verlangt.

Ich bin zuversichtlich, dass es gute Lösungen gibt und das ausserdienstliche Schiesswesen und damit Grossanlässe wie das Feldschiessen bestehen bleiben. In diesem Sinne – Gut Schuss.

Autor: Urs Schwaller, Ständerat, Tafers

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