Stützunterricht für Lehrer
Gemeinden stellen «Deutschlehrer» an
Nicht nur Schüler, sondern auch Lehrer sind manchmal auf Stützunterricht angewiesen. Einige welsche Gemeinden haben «Deutschlehrer» angestellt, welche den andern Lehrern helfen, den Deutschunterricht zu gestalten.
«Sind Kinder in Schulkreisen, die eine solche Unterstützung aus finanziellen Gründen nicht vorsehen wollen oder können, beim Deutschlernen benachteiligt?» Dies wollte der CVP-Grossrat und Lehrer André Masset aus Estavannens in einer Anfrage an den Staatsrat wissen. Dieser kommt aber in seiner Antwort zum Schluss, dass weder von einer Ungleichbehandlung noch von einer Benachteiligung gesprochen werden könne.
Bloss ein Berater
Lehrer, die für den Deutschunterricht angestellt werden, sind nicht fachlich ausgebildete Stellvertreter für ein bestimmtes Fach. «Sie üben die Rolle eines Beraters aus», betont der Staatsrat in seiner Antwort. «Diese Berater unterstützen den Lehrer für den Deutschunterricht und ergreifen im
Schulalltag günstige Gelegenheiten, um die Partnersprache zu fördern. Zudem würden sie dabei helfen, ergänzendes Unterrichtsmaterial und pädagogische Hilfsmittel auszuarbeiten», hält die Freiburger Regierung weiter fest. Für den Deutschunterricht selber sei der allgemeine Lehrer verantwortlich. Und weil die Lernziele für alle Schülerinnen und Schüler ähnlich seien, liege keine Ungleichbehandlung vor.
Der Staatsrat respektiere die Autonomie der Gemeinden, die nach zusätzlichen Unterrichtslösungen suchen, schreibt er weiter. «Dies ist nicht nur beim Sprachunterricht so, sondern auch beim Sportunterricht und bei künstlerischen Aktivitäten. Es steht nicht im Widerspruch zum Geist des Schulgesetzes.»
Sprachprojekte
Der Staatsrat ruft auch in Erinnerung, dass nach dem Volks-Nein zur Förderung der Partnersprache im September 2000 mehrere Gemeinden selber die Initiative ergriffen haben, schulischen oder ausserschulischen Stützunterricht zum Erlernen der Partnersprache anzubieten. Parallel dazu seien Pilotprojekte in
den Gemeinden Charmey, Jaun, Jeuss-Lurtigen-Salvenach-Münchenwiler, Corminboeuf, Clavaleyres, Belfaux und Auboranges-Chapelle-Ecublens-Rue gestartet worden.
Sofern diese Sprachprojekte gewisse Bedingungen erfüllten, hätten die Gemeinden Anspruch auf eine Unterstützung der Erziehungsdirektion, die 0,5 Einheiten je beteiligte Klasse betragen könne. Der Staats-rat erwähnt dabei folgende Bedingungen: Langfristigkeit, Kontinuität, Start im Kindergarten, 60 Unterrichtseinheiten im Kindergarten sowie in der ersten und zweiten Klasse und 30 Einheiten in der dritten bis sechsten Klasse usw.
Konzept vor dem Grossen Rat
Laut Staatsrat sieht das Sprachunterrichtskonzept, das er demnächst dem Grossen Rat unterbreiten will, die Fortsetzung dieser Projekte oder gar deren Erweiterung vor.
Zudem gibt er zu verstehen, dass die «Deutschlehrer» – wie die andern Lehrpersonen – von den Inspektoren kontrolliert werden. az