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Subventionen für geschütztes Wohnen?

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Die Grossräte Ursula Krattinger-Jutzet (SP, Düdingen) und René Thomet (SP, Villars-sur-Glâne) hatten in einem Postulat vom Staatsrat gefordert, dass dieser einen Rahmen für die Finanzierung und den Bau von geschützten Wohnungen für Betagte festlegt.

 In seiner Antwort ist der Staatsrat der Meinung, dass bauliche Regeln nicht notwendig seien. Geschützte Wohnungen würden bereits jetzt den eidgenössischen und kantonalen Gesetzen über hindernisfreies Bauen unterliegen.

Postulat «erheblich»

Trotzdem empfiehlt der Staatsrat, das Postulat als erheblich zu erklären und einen Zusatz in den Schlussbericht des Projektes Senior+ zu integrieren. Dort soll geprüft werden, ob solche Wohnungen im Rahmen von «Senior+» mit kantonalen oder kommunalen Subventionen gefördert werden sollen.

 Der Staatsrat weist in seiner Antwort darauf hin, dass der Unterschied zwischen geschützten Wohnungen und hindernisfreiem Bauen in den Pflege- und Beherbergungsdienstleistungen liege. Diese Leistungen seien im Mietpreis enthalten. Damit auch Personen mit geringem Einkommen in deren Genuss kämen, würden derzeit verschiedene Massnahmen geprüft. Drittanbieter wie die Spitex oder Pflegefachpersonen könnten die Dienste anbieten, und entsprechend könnten die Kosten Krankenversicherern in Rechnung gestellt werden. uh

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