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Swiss Olympic darf einem Freiburger Gewichtheber Meistertitel aberkennen

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Sein Palmarès ist beeindruckend: Er holte 1997, 1998, 1999, 2000, 2001, 2003, 2005, 2006 und 2007 den Titel als Schweizer Meister im Gewichtheben. Doch nun sollen dem Freiburger alle Titel, die er ab 2002 gewonnen hat, aberkannt werden. Der 36-Jährige wehrte sich dagegen – bis vor Bundesgericht. Dort ist er nun aber abgeblitzt.

Keine Lizenz mehr

Sein Klub hatte im Dezember 2001 dem Verband mitgeteilt, dass der Gewichtheber seine Lizenz nicht erneuern werde, da er sich aus dem Wettkampf zurückziehen und sich seinem Studium widmen wolle.

Der Verband wiederum teilte Swiss Olympic – dem Dachverband der Schweizer Sportverbände und des Nationalen Olympischen Komitees – mit, dass der Freiburger Sportler im Oktober 2002 ein neues Lizenzgesuch stellen werde. Am 3. Mai 2002 schrieb der Klub dem Verband, der Sportler werde nicht an den Olympischen Spielen 2004 in Athen teilnehmen. Trotzdem nahm er weiterhin an Wettbewerben teil und holte in dieser Zeit auch noch mehrere Meistertitel.

Positiver Dopingtest

Am 27. Mai 2002 wurde der Freiburger Gewichtheber auf Doping kontrolliert – das Resultat war positiv. Swiss Olympic informierte seinen Verband; dieser wollte jedoch keine disziplinarischen Massnahmen gegen den Sportler erlassen: Schliesslich sei der Gewichtheber nicht mehr Mitglied des Verbands und auch nicht lizenziert.

2008 eröffnete die Disziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympic wegen des positiven Dopingtests eine disziplinarische Untersuchung gegen den Gewichtheber. Ihm wurden alle Titel entzogen, die er nach dem 27. Mai 2002 gewonnen hatte; zudem wurde er für zwei Jahre gesperrt.

Mitglied von Swiss Olympics

Der Sportler wehrte sich vor dem Bezirksgericht Saane gegen diesen Entscheid; dies verletze seine persönliche Integrität. Swiss Olympic fehle die Kompetenz, um gegen ihn disziplinarische Massnahmen anzuordnen.

In einem längeren Gerichtsverfahren, das bis vor das Bundesgericht und wieder zurück an das Freiburger Kantonsgericht ging, hat Letzteres den Gewichtheber vor einem Jahr abblitzen lassen: Als Mitglied seines Gewichtheber-Klubs sei er auch Mitglied des Verbands und so wiederum Mitglied von Swiss Olympic. Daher habe der Dachverband sehr wohl das Recht, ihn auf Doping zu prüfen und je nach Resultat Massnahmen gegen ihn zu ergreifen. Auch wenn er 2002 keine Wettkämpfe ausgetragen habe, seien Dopinguntersuchungen in diesem Zeitraum möglich: Anti-Doping betreffe nicht nur Spitzensportler, sondern Sportler generell.

In der letzten Instanz

Diesen Entscheid zog der Gewichtheber vor Bundesgericht. Nun haben die höchsten Richter in Lausanne auch diese erneute Beschwerde abgelehnt: Der Freiburger Sportler muss sich Swiss Olympic unterstellen, seine Titel werden aberkannt. Zudem trägt er die Verfahrenskosten von 3000 Franken und muss die Anwaltskosten in der Höhe von 3500 Franken von Swiss Olympic übernehmen.

njb

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