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Syna und Unia kritisieren sonntägliche Öffnungszeiten von Gartencentern

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Von Mitte April bis Ende Mai haben die vier Gartencenter Schilliger in Matran, Aebi-Kaderli in Düdingen, Kaech in Romont und das Greyerzer Centre in La Tour-de-Trême während mehreren Sonntagen ihr ganzes Geschäft geöffnet. Angepriesen wurden laut Angaben der Gewerkschaft Syna und Unia nicht bloss Blumen, sondern das ganze Sortiment, also auch Gartenmöbel, Bäume und Sträucher. Deshalb waren rund 30 bis 40 Angestellte gezwungen, Sonntagsarbeit zu leisten.

«Vier Gartencenter verhöhnen den Schutz der Angestellten und das Gesetz über die Ausübung des Handels. Das akzeptieren wir nicht», betonte Unia-Regionalsekretär Ar-mand Jaquier am Mittwoch vor den Medien. Für ihn ist klar, dass die Gartencenter vor der Sommersaison ein gutes Geschäft machen wollten, zumal auch der Muttertag in diese Periode fiel.

Schutz der Angestellten

Schon seit Jahren kämpfen die Gewerkschaften gegen die sonntäglichen Ladenöffnungszeiten der Gartencenter. Erst vor kurzem haben sie vor dem Kantonsgericht respektive Bundesverwaltungsgericht diesbezüglich nach einem siebenjährigen Kampf einen Sieg errungen (die FN berichteten). Umso mehr können sie nicht begreifen, weshalb die Gartencenter nach diesem Entscheid das Gesetz weiter mit Füssen treten. «Mit der heutigen Medienkonferenz wollen wir die Angestellten und das Freiburger Volk informieren, dass wir solche Praktiken nicht tolerieren und dass wir uns an die Gerichte wenden, wenn die Gesetze verletzt werden», führte Jaquier weiter aus. Nach seinen Worten haben die Angestellten Anspruch auf ein Familienleben, das sie besonders am Sonntag pflegen könnten.

Klare Gesetzesverletzung

«Die Angestellten haben keine Wahl. Weigern sie sich, am Sonntag zu arbeiten, riskieren sie eine Kündigung», was die Gewerkschaften auch mit konkreten Beispielen belegen könnten, hielt er weiter fest. Unia-Sekretär Xavier Ganioz wies an der Medienkonferenz auch darauf hin, dass sich das Volk sowohl auf kantonaler wie auch auf eidgenössischer Ebene meist auf die Seite der Verkäuferinnen und Verkäufer gestellt hat, als über verlängerte Ladenöffnungszeiten abgestimmt wurde. So erinnerte er auch an eine bürgerliche Motion, welche im Kanton Freiburg vier allgemeine Sonntagsverkäufe im Jahr verlangte. «Der Staatsrat sprach sich für zwei aus, der Grosse Rat lehnte aber den Vorstoss klar ab», hielt er fest.

Nach Ansicht der Gewerkschaften haben die Gartencenter bei der sonntäglichen Öffnung des ganzen Centers gleich zwei Gesetze verletzt. Zum einem verbietet das eidgenössische Arbeitsgesetz grundsätzlich die Sonntagsarbeit, gewährt jedoch Ausnahmen. Zum andern ist im kantonalen Gesetz über die Ausübung des Handels klar festgehalten, welche Geschäfte am Sonntag geöffnet werden dürfen. Dabei obliegt es den Gemeinden, es diesen Geschäften zu erlauben, von 6 bis 19 Uhr ihre Tore zu öffnen.

Im Gesetz sind vor allem Nahrungsmittelgeschäfte wie Bäckereien, Metzgereien, Molkereien, Kioske, Blumengeschäfte, Tankstellen und Autowaschanlagen erwähnt. So ist für die Gewerkschaften klar, dass die Gartencenter ihr Blumengeschäft sehr wohl am Sonntag öffnen können, nicht aber den Rest des Centers. Die Gewerkschaften, die durch Angestellte, aber auch durch Werbung in den Medien auf die Gesetzesverletzung aufmerksam wurden, haben in der Folge auch reagiert. So wurde eine Reklamation beim Amt für den Arbeitsmarkt eingereicht, da dieses für die Einhaltung des eidgenössischen Arbeitsgesetzes zuständig ist. Laut Jaquier weist das Amt darauf hin, dass es sich um kleine Geschäfte handle. «Es entzieht sich seiner Verantwortung», sagte er und wartet immer noch auf einen Entscheid.

Anzeige eingereicht

Andererseits haben Unia und Syna eine Anzeige bei der Justiz- und Sicherheitsdirektion erstattet und ein Gesuch für provisorische Massnahmen zum Stopp der Sonntagsverkäufe gestellt. Dabei haben sie auch das Verhalten der entsprechenden Gemeinden kritisiert, welche verpflichtet sind, das Verbot der Sonntagsverkäufe zu überwachen. «Die Gemeinden haben ihre Pflicht nicht wahrgenommen», so Jaquier. Die Center hätten bei den Gemeinden eine Erlaubnis für den Sonntagsverkauf einholen müssen, was aber nicht geschehen sei, wie der Gewerkschafter weiter ausführte.

In seiner Antwort auf die Anzeige der Gewerkschaften hielt Justizdirektor Erwin Jutzet am 19. Juli 2012 fest, dass die Gartencenter regelmässig um Erlaubnis nachsuchten, ihre Geschäfte ohne Einschränkung an dem einen oder andern Sonntag zu öffnen. «Zwei Sonntagsverkäufe als Ausnahme sind prinzipiell im Rahmen des Gesetzes zugelassen. Das eidgenössische Arbeitsgesetz stellt für diese Öffnung kein Hindernis dar», fuhr Jutzet fort und gab in seiner Antwort auch zu verstehen, dass an den restlichen Sonntagen nur das Blumengeschäft geöffnet bleiben dürfe. In diesem Sinne informierte er auch die Gemeinden.

 

Schilliger: «Haben Gesetz nicht verletzt»

G anz anders als die Gewerkschaften sehen es die betroffenen Gartencenter. «Wir machen nichts Illegales», hält Eric Bachofner, Verantwortlicher des Gartencenters Schilliger in Matran, fest. Das Gartencenter ist laut Bachofner im Frühling viermal an Sonntagen offen gewesen. Die Vorgaben des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) seien aber eingehalten worden. «Wir kultivieren selber Pflanzen. Unsere Mitarbeiter sind es gewohnt, am Sonntag zu arbeiten, wenn es um unsere selbst gezüchteten Pflanzen geht», so Bachofner. Auch Marco Aebi von Aebi-Kaderli in Düdingen verweist auf das Seco. «Wir haben unser Center im Frühjahr zweimal am Sonntag geöffnet und möchten es im Herbst ein drittes Mal tun», sagt er und betont, dass die Anweisungen des Seco strikt eingehalten worden seien. Das Amt für den Arbeitsmarkt bestätigt diesen Sachverhalt. «Gemäss Seco dürfen Gartencenter am Sonntag geöffnet bleiben, wenn sich 80 Prozent der Verkaufsfläche auf das Pflanzensortiment beschränkt», sagt Amtsvorsteher Charles de Reyff auf Anfrage. Die Arbeitsinspektoren hätten dies kontrolliert. De Reyff bestätigt zudem gegenüber den FN, dass die Gewerkschaften Unia und Syna eine Reklamation eingereicht haben. «Unsere juristische Abteilung prüft sie. Ein Entscheid steht noch aus», fügt er an. Der Vorsteher des Amtes für den Arbeitsmarkt verweist aber auch auf das kantonale Handelsgesetz, das die Sonntagsverkäufe regelt. «Die Gemeinden müssen bei Ausnahmen die Bewilligung erteilen», sagt er. «Wir halten uns an das, was uns Justizdirektor Erwin Jutzet vorschreibt», sagt Kuno Philipona, Ammann von Düdingen. Nach seinen Worten ist die Gemeinde Düdingen sehr strikt, was die Öffnung am Sonntag betrifft. az

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