Die Synode der reformierten Kantonalkirche hat kürzlich in Grangeneuve grossmehrheitlich die neue Verfassung des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes genehmigt. Damit verbunden ist die Änderung des Namens des Kirchenbunds in Evangelisch-reformierte Kirche der Schweiz, wie die Kantonalkirche in einem Communiqué mitteilt. Die neue Verfassung soll nach der Ratifizierung durch die Mitgliedskirchen auf den 1. Januar in Kraft treten. Ein wesentlicher Punkt der neuen Verfassung ist die Subsidiarität zwischen der nationalen Kirche und den Kantonalkirchen. Weiter hat die Kantonalkirche beschlossen, zusammen mit der katholischen Schwesterkirche an der schweizweiten Nacht der Kirchen vom 5. Juni 2020 teilzunehmen. Die Kirchgemeinden und Pfarreien sollen die Tore ihrer Kirchen wenn möglich bis Mitternacht für Aktivitäten aller Art öffnen.
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