Untertitel: Grossräte werfen dem Bund Ungleichbehandlung vor
Keine Freude an diesen Automaten der «Loterie romande» haben die Freiburger Aufsteller von Geldspielautomaten. Im Jahre 2005 müssen sie die heutigen Apparate in den Gaststätten und Spielsalons räumen. Zulässig sind dann Geräte, bei welchen nur geschickte Spieler gewinnen. So will es das neue Bundesgesetz über die Spielbanken. Die «Tactilo»-Automaten hingegen fallen unter das Lotteriegesetz. Am Freitag sprachen einige Grossräte von einer Ungleichbehandlung. Nach Worten von CVP-Grossrat Armin Haymoz hat nun aber auch Bundesrätin Ruth Metzler erkannt, dass die Geräte der Loterie romande nicht dem Willen des Gesetzgebers entsprechen.
Geschicklichkeits-Automaten sollen künftig in den Freiburger Gaststätten und Spielsalons aufgestellt werden dürfen. Der Grosse Rat ist aber gegen eine totale Liberalisierung.