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Täter erbeuteten Tresor mit 100’000 Franken bei Einbruchsdiebstahl

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Ein Vater und sein Sohn sollen bei einem Einbruchsdiebstahl 100’000 Franken in bar und Gold erbeutet haben. Vor Gericht schenkten sich die Parteien nichts.

Montag, kurz vor Mittag im Saal des Strafgerichts Sense in Tafers. Der Gerichtspräsidentin Pascale Vaucher Mauron steht der Ärger ins Gesicht geschrieben. Seit gut zwei Stunden befragt sie einen Beschuldigten in einem Einbruchsprozess, doch der Erkenntnisgewinn aus der Befragung ist überschaubar. Zwar redet der Beschuldigte nach jeder Frage lange eindringlich und gestikulierend auf den anwesenden Übersetzer ein, jedoch weicht er den gestellten Fragen meist beharrlich aus.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, zusammen mit seinem Sohn in ein Haus im Sensebezirk eingebrochen zu sein und dort einen Tresor entwendet zu haben. Im Tresor befanden sich gemäss Anklageschrift Bargeld und Gold im Wert von rund 100’000 Franken. Das Geld gehörte einer allein lebenden Rentnerin, die in der Zwischenzeit verstorben ist; vor Gericht traten ihre Kinder als Zivilkläger auf. Dass die Frau praktisch ihr ganzes Erspartes in einem Tresor aufbewahrte, wussten die Beschuldigten gemäss Anklageschrift aufgrund einer Bekanntschaft mit einem Sohn des Opfers.

Erdrückende Beweislage

Nachdem die Polizei Ermittlungen aufgenommen hatte und den vorbestraften 57-jährigen Beschuldigten mittels DNA-Spuren am Tatort identifiziert hatte, stritt er zunächst jegliche Beteiligung am Einbruch ab. «In unzähligen zeit-, nerven- und energieraubenden Einvernahmen beteuerte der Beschuldigte seine Unschuld», erklärte Staatsanwältin Christiana Dieu-Bach. Erst als die Beweislage erdrückend gewesen sei, habe er den Einbruch zugegeben. Gegenüber der Staatsanwaltschaft und später vor Gericht beteuerte der Mann indes stets, dass er den Einbruch nicht mit seinem Sohn, sondern einem unbekannten Dritten begangen habe. Ausserdem sei die erbeutete Summe deutlich tiefer gewesen.

Der 32-jährige mitbeschuldigte Sohn gab vor Gericht zu Protokoll:

Ich hatte mit dem Einbruch überhaupt nichts zu tun.

Im Vergleich zum Vater ist die Beweislage bei ihm weniger erdrückend. Seine Beteiligung an der Tat sah die Staatsanwaltschaft aufgrund von Mobiltelefonortungen und Auswertungen von Chatverläufen als erwiesen an. So konnte etwa das Telefon des Sohns bei mutmasslichen Auskundschaftungen in der Gegend des Tatorts geortet werden. Am Tatabend hatte der 32-Jährige sein Telefon ausgeschaltet, jedoch konnte es kurz vor dem Abschalten zusammen mit jenem des Vaters geortet werden. Am Morgen vor der Tat sprach der Sohn ausserdem per Whatsapp mit seinem Vater über die Besorgung von Werkzeugen, wie sie später beim Einbruch verwendet wurden. Der Verteidiger des Sohns, Rechtsanwalt Claude Nicati, mahnte das Gericht zu einer faktenbasierten Betrachtungsweise und hielt fest: «In den Akten gibt es kein einziges Element, das die Anwesenheit meines Mandanten am Tatort beweist.»

Gegenseitige Anschuldigungen

Während der Verhandlung schenkten sich die Vertreter von Staatsanwaltschaft und Privatklägerschaft auf der einen sowie der Beschuldigten auf der anderen Seite nichts. David Papaux, Rechtsanwalt des beschuldigten Vaters, warf etwa dem Sohn des Opfers vor, die Beschuldigten zur Tat angestiftet zu haben, um seine eigene Spielsucht zu finanzieren. Auf der anderen Seite sahen Staatsanwältin Christiana Dieu-Bach sowie der Rechtsanwalt der Zivilkläger, Lorenz Fivian, die Beschuldigten als Teil eines Familienclans, in dem man sich gegenseitig schützt und auch vor der Fabrikation von Zeugenaussagen nicht zurückschreckt.

Das Urteil des Strafgerichts unter dem Vorsitz von Pascale Vaucher Mauron wird im Verlauf der Woche erwartet.

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