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Tafeln und Abfallkübel sind mit rechtsradikalen Stickern vollgeklebt

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In verschiedenen Strassen von Murten sind zahlreiche Aufkleber mit rechtsradikalen Motiven zu finden. Die Kantonspolizei geht der Sache nach, und die Stadt Murten will die Sticker entfernen.

In Murten finden sich seit dem Wochenende Aufkleber mit rechtsradikalen Motiven auf Abfallkübeln, Stangen oder Beschilderungen. Das wurde den FN von Leserseite zugetragen. Wie ein Blick auf die Strassen Rugang und Gotthelfstrasse sowie auf das Quartier Schützenmatte zeigt, haben Unbekannte enorm viele einschlägige Sticker aufgeklebt, auch in Unterführungen. 

Bruno Bandi, Stadtschreiber von Murten, weiss von den Aufklebern. Die Stadt habe eine Meldung von einer Anwohnerin erhalten und gehe der Sache nach. «Solche Sticker gehören dorthin, wo sie aufgeklebt wurden – in den Abfall», macht Bruno Bandi deutlich. Murten arbeite diesbezüglich mit der Kantonspolizei zusammen, informierte der Stadtschreiber auf Anfrage weiter. Er versprach, dass sich die Stadt in den nächsten Tagen um die Beseitigung der Sticker kümmern werde.

Das Aufkleben solcher Sticker kann eine Strafanzeige zur Folge haben.
zvg

Bei der Kantonspolizei danach gefragt, zeigt sich, dass sich das Problem auf Murten konzentriert: «Wir haben in unserem Kanton aktuell kein Phänomen diesbezüglich. Ausser dem Problem in Murten sind uns keine weiteren Fälle bekannt», informiert der Mediensprecher der Kantonspolizei, Bernard Vonlanthen. Anhaltspunkte dafür, dass die Sticker-Aktion im Zusammenhang mit dem neuen Besitzer des Schlosses von Cressier steht, gebe es keine, so Vonlanthen. Laut einem Bericht der Tamedia-Gruppe gehört das Schloss in Cressier seit kurzem einem prominenten Rechtsradikalen, der aus den USA stammt und in der Schweiz lebt. 

Strafanzeige möglich

Die Kantonspolizei werde der Sache nachgehen und prüfen, ob eine Strafanzeige notwendig sei oder ob die Polizei von Amtes wegen ermitteln müsse, so der Sprecher der Kantonspolizei. In Bezug auf die Straftat könne es sich von Sachbeschädigung bis hin zum Aufruf zu Hass und Diskriminierung gemäss Artikel 261 im Strafgesetzbuch handeln. «Das werden die angestrebten Erhebungen zeigen.» Falls die Täterschaft ermittelt werden könne, werde sie bei der zuständigen Behörde angezeigt. 

Der Abfallkübel in Murten ist fast komplett zugeklebt. 
zvg

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