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Tafers vereinheitlicht die Abfallgebühren

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Seit der Fusion gehören Alterswil, St. Antoni und Tafers zwar zur gleichen Gemeinde, die Abfallgebühren sind aber noch unterschiedlich. Ab dem 1. Januar 2022 sollen sie einheitlich werden.

Wer im Dorf Tafers wohnt, zahlt derzeit 35 Franken Grundgebühren für den Abfall. In St. Antoni sind es 54 Franken und in Alterswil 72 Franken – obwohl alle drei Orte seit der Fusion am 1. Januar 2021 zur gleichen Gemeinde gehören. Nun hat die neue Gemeinde Tafers ein neues, einheitliches Abfallreglement ausgearbeitet, das der Gemeinderat an einer Informationsveranstaltung am Donnerstagabend vorstellte.

Die jährlichen Grundgebühren würden künftig nicht mehr für alle gleich, sondern nach dem Verursacherprinzip berechnet, sagte der zuständige Gemeinderat Hubert Schibli. Das heisst: Grössere Haushalte zahlen mehr als kleine, und Firmen mit mehr Mitarbeitenden zahlen ebenfalls mehr als Kleinunternehmen. Dies habe der Preisüberwacher angeregt.

Das neue Abfallreglement regelt die Maximalpreise für die Grundgebühren. Die tatsächlichen Gebühren sind tiefer. Für eine 1- bis 3,5-Zimmer-Wohnung beträgt die zu bezahlende Gebühr 34 Franken, ab einer 4-Zimmer-Wohnung 44 Franken. Für ein Einfamilienhaus und einen Landwirtschaftsbetrieb werden je 52 Franken verrechnet, für ein Kleingewerbe mit bis zu 10 Mitarbeitenden 56 Franken. Ein Betrieb mit 10 bis 50 Mitarbeitenden zahlt künftig 116 Franken und ein Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden 232 Franken. Der gleiche Tarif gilt für Verwaltungsanstalten, politische Organisationen, die Pflegeheime und das Spital.

Abfallmarken bleiben

Tafers will die bestehenden Abfallmarken künftig beibehalten, deren Preis je nach Grösse des Abfallsacks variiert. Die Handhabung mit dem Kleber sei einfacher, begründete Gemeinderat Hubert Schibli. Auch die Preise der Marken wurden vereinheitlicht und entsprechen neu jenen der Gemeinde Tafers. Neu gibt es in Tafers auch eine Marke für die kleinen 17-Liter-Säcke; diese waren bisher nur in Alterswil und St. Antoni erhältlich.

Ein Anwesender fragte an der Informationsveranstaltung, wie es mit der Kostendeckung aussehe. Syndic Markus Mauron sagte, gesetzlich sei vorgeschrieben, dass 70 Prozent der Entsorgungskosten mit den Gebühren gedeckt sein müsse. Falls mehr Geld eingenommen werde, komme dieses in einen Topf und werde ausschliesslich für Abfallthemen verwendet. Schibli fügte an, man werde in einem Jahr wissen, ob der Plan finanziell aufgehe, und bei Bedarf die Gebühren anpassen.

Das Abfallreglement geht nun zur Prüfung an das Amt für Umwelt und an die Finanzkommission der Gemeinde. Stimmt ihm die Gemeindeversammlung am 9. Dezember zu, so gilt es ab dem 1. Januar 2022.

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