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- 24.01.2023
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- 24.01.2023
Die Vorsorgeeinrichtung des Staatspersonals muss in ihren Anlagen 360 Millionen Franken Buchwert abschreiben. Sie fällt damit wieder unter die gesetzliche Schwelle von 80 Prozent. …
Die Vorsorgeeinrichtung des Staatspersonals muss in ihren Anlagen 360 Millionen Franken Buchwert abschreiben. Sie fällt damit wieder unter die gesetzliche Schwelle von 80 Prozent.