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Täglich 71 neue Dossiers eröffnet

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Täglich 71 neue Dossiers eröffnet

Bericht des Untersuchungsrichteramtes für 2004

Zum dritten aufeinander folgenden Mal haben die von den Untersuchungsrichtern zu behandelnden Fälle auch im Jahr 2004 zugenommen, diesmal um 7,5 Prozent auf 17 823. Trotzdem lag dank mehr Personal und Arbeitsrationalisierung Ende Jahr die Zahl der offenen Dossiers deutlich unter jener von Ende 2003.

Von WALTER BUCHS

Noch zu Beginn der 90er-Jahre waren bei den Untersuchungsrichtern (UR) jeweils Ende Jahr eine beträchtliche Anzahl von Dossiers unerledigt, die schon zwei und mehr Jahre vorher eröffnet wurden. Gleichzeitig war der Personalwechsel noch bis vor zwei Jahren jeweils hoch. Im vergangenen Jahr blieben nun alle Untersuchungsrichter im Amt, jeder verfügt neu über einen Gerichtsschreiber und dank neuen Informatikprogrammen wurde die Arbeitsproduktivität erhöht.

78 Prozent im gleichen Jahr erledigt

Am Jahrespressetreffen vom Freitag in Freiburg betonte daher Jean-Luc Mooser, Präsident des Untersuchungsrichteramtes, dass die Unterschungsrichter und -richterinnen mit ihren Mitarbeitenden im vergangenen Jahr trotz erneuter Zunahme der Straffälle «eine gute Arbeitsqualität sicherstellen» konnten. 78 Prozent der im Jahre 2004 eröffneten Dossiers wurden im gleichen Jahr erledigt. Am 31. Dezember 2004 waren gemäss Jahresbericht 2541 Dossiers offen, gegenüber 3211 ein Jahr vorher.

Von den Ende Jahr unerledigten Fällen waren 208 (8,2 Prozent) so genannte «alte Dossiers». Es sind solche, die bereits ein Jahr vorher in den Händen eines Untersuchungsrichters lagen. Von den 208 offenen Dossiers sind 149 im Jahr 2003 eröffnet worden. Somit haben auch deren Verfahren noch nicht zwei Jahre gedauert. Insgesamt gibt es noch zwei Fälle, die auf die Zeit vor dem 31. Dezember 1997 zurückreichen.

348 Dossiers gleichzeitig

Von den insgesamt 17 823 Fällen, die im vergangenen Jahr bei den UR anhängig gemacht wurden, wurden 9312 Verfahren gegen bekannte Personen eröffnet, 8513 gegen Unbekannt. Die UR weisen in ihrem Jahresbericht darauf hin, dass im vergangenen Jahr jeder und jede von ihnen im Durchschnitt gleichzeitig 348 Fälle in Behandlung hatten, gegenüber 317 im Vorjahr. Diese Arbeitslast verzögere die Erledigung von Fällen, namentlich der alten. Etwa 17 Prozent aller Fälle sind in deutsch zu behandeln.

Die UR – neun in Vollzeit und eine in Teilzeit zu 20 Prozent – haben im vergangenen Jahr 9321 Dossiers mit Verfügung geschlossen.Dazu kommen 7377 Klassierungen mit einer summarischen Begründung gegen Unbekannt. Zudem wurden 2490 Bussen in Haft umgewandelt. Insgesamt wurden für 3,7 Mio. Fr. Bussen einkassiert.

Wie den Medienvertretern weiter bekannt gegeben wurde, hat die Zahl der Überweisungen an ein Gericht innert Jahresfrist um über einen Viertel auf 336 zugenommen. Insbesondere ist die Zahl der Überweisungen an den Polizeirichter angestiegen. 170 Überweisungen betreffen den Saane-, 22 den See-, 17 den Sensebezirk und drei das Wirtschaftsstrafgericht.

Wie Präsident Mooser weiter ausführte, muss sich das UR-Amt auf die Inkraftsetzung des neuen Allgemeinen Teils der Schweizer Strafprozessordnung vorbereiten. Dies werde spätestens am 1. Januar 2007 der Fall sein. Diese Revision werde zusätzliches Personal zur Folge habe. Es würden dann auch neue Räume benötigt, da die Platzverhältnisse schon jetzt sehr knapp seien. Schliesslich werde die Umsetzung der neuen Staatsverfassung ebenfalls Auswirkungen haben.
Zu wenig
Plätze für U-Haft

Im vergangenen Jahr haben die Freiburger UR 363 Personen in Untersuchungshaft genommen gegenüber 334 im Jahr 2003. Die Zahl der Hafttage hat aber im gleichen Zeitraum um 8470 oder 35 Prozent auf 24 105 Tage zugenommen, dies namentlich infolge der Affäre «Albatros». Dadurch wurde der Platzmangel im Zentralgefängnis in Freiburg noch akuter.

Im Kanton Freiburg sind im Durchschnitt immer 50 bis 70 Personen in U-Haft. Davon müssen 20 bis 30 in anderen Kantonen untergebracht werden. Das verkompliziert die Abläufe, gibt Probleme bei der Einhaltung der Fristen und wirkt kostensteigernd. Seit dem letzten Jahr sucht deshalb eine Arbeitsgruppe nach Lösungen. Ziel sei es, etwa 20 zusätzliche Plätze zu schaffen. Der Bericht der Arbeitsgruppe sei beim Staatsrat. Ein Entscheid werde für den Herbst erwartet. wb
Stellung des Haftrichters

Das Bundesgericht hatte im vergangenen Oktober festgestellt, dass gemäss Europäischer Menschenrechtskonvention der Richter, der eine Verhaftung anordnet, nicht der Richter sein kann, welcher auch die Überweisung an ein Gericht verfügt. Der Kanton Freiburg hat darauf schnell reagiert und im März Pierre-Emanuel Esseiva, früherer Präsident am Saanegericht, provisorisch zum Haftrichter ernannt. Anfang Mai wurde Rechtsanwalt Sébastien Pedroli sein Stellvertreter.

Vizepräsident Markus Julmy erläuterte am Freitag die Problematik und die gewählte Lösung. Bisher hat der UR nach einer entsprechenden polizeilichen Information den Haftbefehl ausgestellt und die Einvernahme vorgenommen.
Auch in Zukunft stellt der UR den Haftbefehl aus, welcher allerdings provisorisch («in Schwebe») ist, wobei die betroffene Person meist schon in Polizeigewahrsam weilt. Dagegen gibt es keine Beschwerdemöglichkeit. Innert 24 Stunden muss dann der jetzt neu bezeichnete Haftrichter, nachdem er vom UR einen Haftantrag erhalten hat, die Einvernahme vornehmen. Erst nach dieser Anhörung erfolgt die eigentliche Inhaftierung, gegen die bei der Strafkammer Beschwerde eingereicht werden kann.

Hängige Probleme

Dieses Verfahren komme im Durchschnitt am Tag ein Mal vor, so Julmy. Da entstünden schon mal Probleme mit den Örtlichkeiten und allenfalls mit den Fristen. Zu bedenken sei ebenfalls, dass das Sprachenproblem gelöst werden muss. Die beiden provisorisch bezeichneten Haftrichter sprechen französisch. Einer Lösung harre zudem die Frage, ob der Aufenthalt von mehr als 24 Stunden in den Zellen für den Polizeigewahrsam zulässig ist. Aufgrund der neuen Lösung müsse schliesslich noch geregelt werden, welche Instanz für Haftentlassungsgesuche zuständig ist. wb

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