Die Narbe und die psychischen Verletzungen des Opfers bleiben. Doch kein Schuldiger konnte bislang juristisch belangt werden für den Angriff auf einen Tamilen vor dem Bahnhofbuffet in Düdingen im Jahr 2010. Er wurde damals von einer Gruppe Tamilen mit Stöcken und Messern angegriffen. Ein Mann, der am Donnerstag wegen des Vorfalls vor dem Strafgericht Tafers stand (siehe FN von gestern), wurde nun freigesprochen vom Vorwurf der schweren Körperverletzung und Angriff.
Beweise nicht eindeutig
Das Gericht begründete den Freispruch mit dem Grundsatz «in dubio pro reo» – «Im Zweifel für den Angeklagten». Die Beweislage im vorliegenden Fall sei nicht eindeutig, heisst es in der Begründung des Gerichts. Zwar habe das Opfer den Beschuldigten als «höchstwahrscheinlich» jene Person identifiziert, die ihm die Schnittverletzungen im Gesicht zugefügt hatte. Doch alles andere blieb während der Verhandlung vage. Das Fluchtauto der Täter könne nicht eindeutig dem Beschuldigten zugewiesen werden, heisst es in der Begründung weiter. Und auch dass dieser seinen Arbeitsplatz früher als in der Einvernahme angegeben verlassen habe, beweise seine Schuld nicht.
Der Beschuldigte hatte stets bestritten, überhaupt in Düdingen gewesen zu sein. Vor Gericht schwieg er. Sein Verteidiger Fabian Zuberbühler hatte Freispruch gefordert, inklusive einer Entschädigung. Diese gewährte ihm das Gericht aber nicht. Der Mann sei im Rahmen des Verfahrens nicht in Untersuchungshaft gewesen und eine anderwertige schwere Verletzung seiner persönlichen Verhältnisse sei nicht ersichtlich. Staatsanwalt Markus Julmy hatte eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten gefordert, mit Probezeit von zwei Jahren.