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Tankstellenshops und kein Ende

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Tankstellenshops und kein Ende

Mediengespräch mit Befürwortern der liberalen Öffnungszeiten

Die Befürworter für eine liberale Handhabung der Öffnungszeiten im Kanton Freiburg machen auf verschiedene Ungereimtheiten bei der Umsetzung aufmerksam. Noch sind zwei Rekurse und ein Rechtsgutachten beim Verwaltungsgericht hängig.

Von JEAN-LUC BRÜLHART

Die Befürworter für längere Öffnungszeiten im Kanton Freiburg wollen die Abstimmungsniederlage vom 18. Mai 2003 bezüglich der Revision des Gesetzes über die Ausübung des Handels nicht hinnehmen. Im Sinne der Gleichbehandlung, der Handelsfreiheit und des öffentlichen Interesses setzen sie sich für eine liberalere Handhabung ein. «Die Abstimmung macht alle zu Verlierern: den Kanton, die Arbeitgeber und Zulieferer», ist Jean-Claude Cotting, Direktor der Restoshops AG, überzeugt.

Umsatzeinbussen im Shop
und im Benzinverkauf

Die Restoshop AG betreibt die Tamoil-Tankstelle ausgangs Freiburg in Richtung Marly. Cotting zeigt sich «sehr beeindruckt» bezüglich der Auswirkungen der restriktiveren Öffnungszeiten auf die Umsatzzahlen im Shop und beim Benzinverkauf. An den Sonntagen beträgt der Rückgang in beiden Bereichen über 50 Prozent. An den Samstagen beträgt er 50 (Shop) bzw. 43 Prozent (Benzin). Während den Wochentagen ist der Umsatz um einen Drittel (Shop) bzw. einen Viertel (Benzin) zurückgegangen.

Die Betreiber mussten drei Personen (entspricht 2,7 Vollzeitstellen) entlassen. Ähnliches Bild bei der Coop-Tankstelle an der Nikolaus-von-der-Flüh-Strasse in Freiburg. Dort wurde vier Mitarbeitern gekündigt. Von den bestehenden 300 Arbeitsplätzen in den Tankstellenshops im Kanton Freiburg sollen noch rund 50 gefährdet sein.

Rekurse aus Ried und
Granges-Paccot

Die restriktive Politik hat nicht nur wirtschaftliche Auswirkungen. Mit der frühen Schliessung fühlen sich gemäss John Schopfer, Präsident der Freiburger Tankstellenshop-Inhaber, die Kunden nicht mehr so sicher, wie wenn die Station bedient ist.

Unverständnis und Konfusion herrschen bei Heinz Etter, Gemeindepräsdient von Ried bei Kerzers, der die aktuelle Gesetzgebung als «unsäglich» bezeichnet. Ein entsprechendes Gemeindereglement über die Ladenöffnungszeiten hatten die Rieder an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung im Juli ohne Gegenstimme angenommen.
Das Reglement wurde anschliessend an den Kanton zur Visionierung geschickt – noch bleibt die Antwort aus. Vielmehr hat sich der Staatsrat über den Entscheid der Rieder hinweggesetzt und die Öffnungszeiten beschränkt. Die Regierung beanstandet die Gesetzes-Interpretation der Rieder. Die Gemeinde und der Betreiber des Shops hatten daraufhin beim Verwaltungsgericht Rekurs eingereicht (FN vom 25. September).
Gleiche Situation in Granges-Paccot: Dort ist der Staatsrat ebenfalls eingeschritten und die Gemeinde hat rekuriert.

Rechtsgutachten
für liberale Haltung

Dem Verwaltungsgericht liegt ebenfalls ein 22-seitiges Rechtsgutachten vor, das von Jean-Baptiste Zufferey, Professor an der Universität Freiburg, verfasst wurde. Es wurde von Bruno de Weck, Anwalt einiger Tankstellenbesitzer und der Erdölindustrie, in Auftrag gegeben. Im Rapport anerkennt der Verfasser die Gesetzes-Interpretation der Gemeinden Ried und Granges-Paccots. Ebenfalls zeigt er auf, dass das kantonale Gesetz über die Ausübung des Handels der Bundesverfassung (Artikel 27 zur Wirtschaftsfreiheit) widerspricht. De Weck erwartet in den nächsten Tagen die Antwort des Verwaltungsgerichts.

«Es kann nicht angehen, dass zum Beispiel in Düdingen im Umkreis von 500 Meter zwei Shops früher schliessen müssen als der Dritte», sagte John Schopfer. Die Krux ist, dass sich der dritte Shop im Bereich des Bahnhofs auf Boden der SBB befindet. Dieser ist dem Bundesgesetz unterstellt – längere Öffnungszeiten sind möglich. Schopfer bedauert zudem, dass in den über 40 Jahren, in denen er in Murten einen Shop besitzt, die Gesetzesbestimmungen immer restriktiver wurden.
Ebenfalls Unterschiede gibt es innerhalb des Kantons, da jede Gemeinde frei ist, den Geschäften einen kleinen Spielraum einzuräumen. Gleichbehandlung fordern die Betroffenen auch in Bezug auf die Zugsreisenden. Diese verfügten unterwegs im Vergleich zum Autofahrer über ein viel grösseres Angebot.

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