Der Haupttäter im Missbrauchsfall von Schmitten aus dem Jahr 2005 muss elf Monate hinter Gitter. Das Bundesgericht in Lausanne hat eine Beschwerde des heute 29-Jährigen gegen ein Urteil des Feiburger Kantonsgerichts vom 15. April 2016 abgewiesen. Der Mann ist unter anderem der sexuellen Nötigung und der versuchten Vergewaltigung für schuldig befunden worden. Damit ziehen die Richter in Lausanne einen Schlussstrich unter den Fall, der die Justiz über zehn Jahre lang beschäftigte. Acht junge Männer hatten sich im Juli 2005 im Mühlital bei Schmitten an einer 17-Jährigen sexuell vergangen.
ak/mos
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