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Täter oder Opfer – das ist die Frage

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Täter oder Opfer – das ist die Frage

Der «Fall Grossrieder» lässt die Freiburger Justiz in ihren Grundfesten erzittern

Dem Strafprozess gegen Paul Grossrieder blicken die Freiburger Öffentlichkeit mit Spannung und ranghohe Amtsträger zweifellos mit Besorgnis entgegen: Die Affäre um den früheren Chef der Drogenbrigade hat sich längst zu einem veritablen Justizskandal ausgeweitet.

Von Johannes Hofstetter

Seit dem 20. März 1998 ist im Freiburger Justizwesen nichts mehr so, wie es einmal war: An jenem Tag wurde der Chef-Drogenfahnder Paul Grossrieder, einer der profiliertesten Betäubungsmittelbekämpfer des Landes, auf Anordnung von Untersuchungsrichter Patrick Lamon an seinem Arbeitsplatz verhaftet und in Untersuchungshaft gesteckt.

Drogenfahnder als Drogendealer?

Dass Polizeikommandant Pierre Nidegger, der Vorgesetzte des «Supercops» («Facts») nennenswerten Widerstand gegen die Verhaftung seines Untergebenen geleistet hätte, kann nach Angaben diverser Kollegen Grossrieders – darunter der frühere Kripo-Chef Peter Baeriswyl – nicht behauptet werden.

Bevor der damals 50-jährige Familienvater überhaupt wusste, wie und warum ihm was geschah, begannen die Gerüchte, dank einiger Indiskretionen und vagen Andeutungen, ins Kraut zu schiessen: Im «Blick» etwa war am 25. März 1998 zu lesen, Grossrieder habe mit der Drogenmafia kollaboriert: «Zu Hause war er der seriöse Familienvater, im Dezernat der harte Polizist. Sein wahres Gesicht: Er schützte grosse Dealer – und soll selber Drogen konsumiert haben», wurde auf dem Boulevard ohne Beweise und Rücksicht auf die primitivsten journalistischen Anstandsregeln gemunkelt.

Paul Grossrieder war entgegen des in der Verfassung verankerten Prinzips der Unschuldsvermutung somit öffentlich vorverurteilt. Beruflich war er erledigt und steckte bald auch privat in ernsthaften Schwierigkeiten: «Ich würde lügen, wenn ich sagen würde, es hätte in unserer Ehe nach meiner Verhaftung keine Spannungen gegeben», gestand er in einem Interview mit den FN am 9. Dezember 1998.

Nach einer für Freiburger Verhältnisse beispiellosen Medienkampagne sahen sich der Freiburger Justiz- und Polizeidirektor Claude Grandjean und Untersuchungsrichter Patrick Lamon genötigt, eine Pressekonferenz einzuberufen. «Viel Neues», konstatierten die FN tags darauf, «war nicht zu vernehmen.»

Grandjean stellte bei dieser Gelegenheit fest, dass Paul Grossrieder ab sofort suspendiert und sein Lohn gestrichen sei. Untersuchungsrichter Patrick Lamon rechtfertigte sein Vorgegen mit «Hinweisen von aussen». Schliesslich, so Lamon, «haben wir aufgrund der vorliegenden Kenntnisse so handeln müssen».

Was genau mit den «vorliegenden Erkenntnissen» gemeint war, wollte Lamon mit Blick auf das Amtsgeheimnis nicht weiter erörtern. Aber immerhin gab er zu verstehen, dass Paul Grossrieder in keiner Weise in irgendeinen Drogenhandel verwickelt war. «Ob er selber Drogen konsumiert hat, wird erst die Fortsetzung der Untersuchung erweisen», meinte Lamon.

Die Fortsetzung der Untersuchung ergab später, dass Paul Grossrieder zeitlebens nie direkt mit Kokain oder Heroin in Berührung gekommen war.

Angeklagter in der Offensive

Weder Grandjean noch Lamon sahen Erklärungsbedarf. Aber dafür wandte sich der Angeklagte, kaum aus dem Gefängnis entlassen, an die Öffentlichkeit. In einem Interview mit den FN erläuterte er die Umstände seiner Verhaftung und stellte sich als Opfer des Freiburger Justizsystems dar: «Der Staat will mich fertigmachen.»

Diese Behauptung wurde bestätigt. Denn nach und nach stellte sich heraus, dass die «Justizaffäre» (Polizeidirektor Claude Grandjean hütet sich noch heute, diesen Begriff zu verwenden) in erster Linie ein Racheakt von Untersuchungsrichter Lamon gegen einen ihm nicht mehr genehmen Polizisten war.

André Clerc, Grossrieders Verteidiger, brachte es jedenfalls fertig, Lamon und seinen Kollegen Reyroud wegen Befangenheit im «Fall Grossrieder» als nicht mehr zuständig erklären zu lassen. Der Grund: Der Angeklagte und der Beklagte seien früher schon aneinander geraten, weshalb eine objektive Untersuchung nicht mehr gewährleistet sei.

Protokolle verschwunden

Später sickerte durch, dass die Freiburger Drogenfahndung – oder vielmehr: Paul Grossrieder – von Lamon den Auftrag erhielt, im Geheimen gegen einheimische Persönlichkeiten zu ermitteln. Gut unterrichteten Quellen zufolge soll es dabei um die Russen-Mafia, Geldwäscherei und Drogenhandel gegangen sein. Als diese Recherchen für Grossrieder zu einem «300-Prozent-Job» ausgeartet waren, geriet der Fahnder in Schwierigkeiten: «Erstens konnte ich mich nicht von meiner übrigen Arbeit befreien, und zweitens musste ich auch meine Vorgesetzten und Mitarbeiter anlügen.»

Lamon seinerseits stiftete Freiburger Polizeibeamte – immer laut Grossrieder – zu illegalen Hausdurchsuchungen an und schickte «seinen» Chef-Drogenfahnder mit drei Kollegen für Ermittlungen nach Spanien. Falls es stimmt, dass das Quartett mit einem Touristenvisum in den Süden gereist war, läge damit ein Verstoss gegen das Strafgesetz vor: Ermittlungen im Ausland sind nur mit Einwilligung des anderen Staates möglich.

Auf einmal wurde Paul Grossrieder klar, dass seine geheimen Aktivitäten gar nicht so «top secret» waren, wie von ihm vermutet. Und es zirkulierten plötzlich Gerüchte, welche besagten, dass der als unbestechlicher Hardliner bekannte Drogenfahnder Gratissex mit einer Prostituierten gehabt haben soll. Schliesslich stellte sich noch heraus, dass Einvernahme-Protokolle aus der Grossrieder-Untersuchungsphase verschwunden waren. Damit war das Mass voll: Zusammen mit einigen Kollegen wollte sich Paul Grossrieder beim Staatsrat schriftlich über die Untersuchungsmethoden Lamons beschweren.

Grossrieder – dessen Telefon längst angezapft war – wurde exakt an jenem Tag verhaftet, an dem er den Brief abschicken wollte.

Gericht macht sich auf Grossandrang gefasst

Ob die Öffentlichkeit den am Mittwoch beginnenden Prozess gegen Paul Grossrieder vor Ort mitverfolgen darf, steht noch nicht fest. Trotzdem hat das Strafgericht des Saanebezirks bereits Massnahmen getroffen, um den absehbaren Publikumsaufmarsch bewältigen zu können.

Im Bewusstsein darum, dass es sich beim Prozess gegen den Freiburger Ex-Chefdrogenfahnder Paul Grossrieder nicht um eine Verhandlung wie jede andere handelt, hat Peter Rentsch, der Präsident des Strafgerichts des Saanebezirks, vorgesorgt: Bereits am Mittwoch liess er die Medien wissen, dass sich die Journalisten für das juristische Spektakel mit Vorteil akkreditieren lassen, wenn sie bei der Bewältigung der jüngsten Freiburger Polizeiaffäre live mit von der Partie sein möchten. Reporter, die sich nicht anmelden, riskieren, mit einem Stehplatz auf der mutmasslich voll besetzten Zuschauertribüne vorlieb nehmen zu müssen.

Die Causa Grossrieder wird folgerichtig auch nicht in einem der beiden kleinen Gerichtssäle in der Reichen- oder der Chorherrengasse, sondern in jenem Saal, in dem ansonsten der Freiburger Generalrat zu tagen pflegt, behandelt.

Diese «Züglete» lässt darauf schliessen, dass Rentsch nicht a priori geneigt ist, dem Antrag der Freiburger Staatsanwaltschaft zu folgen. Die Anklage möchte den Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchführen, weil sie befürchtet, dass ihm Zuge der Befragungen Amtsgeheimnisse verletzt werden kön

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