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Taxe für Bauzonen auf Minimum reduziert

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Wer durch eine Einzonung oder Umnutzung von Bauland einen Mehrwert erhält, muss neu eine Abgabe bezahlen. Diese wird dafür verwendet, jene Eigentümer zu entschädigen, deren Land enteignet wird, weil dort in Zukunft nicht mehr gebaut wird.

Dieses Prinzip liegt dem eidgenössischen Raumplanungsgesetz zugrunde; der Kanton Freiburg muss es nun in seinem Raumplanungs- und Baugesetz ausgestalten. Wie bei anderen Artikeln in den Tagen zuvor (FN vom 3. und 4. Februar) hat sich der Grosse Rat gestern für jene Variante entschieden, welche Landbesitzer am wenigsten belastet.

Im Mittelpunkt der Debatte stand die Höhe der Mehrwertabgabe, welche einen kantonalen Fonds speisen soll, aus dem dann die Enteignungen entschädigt werden.

Der Staatsrat hatte in seinem Entwurf vorgeschlagen, den Mehrwert zu 30 Prozent zu verrechnen, wenn Landwirtschaftsland zu Bauland wird, und zu 20 Prozent, wenn eine Nutzungsänderung von Bauland Mehrwert bringt. Der Bund gab für diese Abgabe eine Marge von 20 bis 60 Prozent vor.

Eine Abgabe von 20 Prozent

Doch das Kantonsparlament entschied sich mit 60 gegen 35 Stimmen für einen einheitlichen Satz von 20 Prozent für alle Arten von Mehrwert. Der Antrag der Kommissionsminderheit–40 Prozent für Einzonung und 30 Prozent für Umnutzung–hatte keine Chance.

«Wir wollen ein einfaches System; es gibt keinen Anlass, weiterzugehen als die minimale Forderung des Bundesgesetzes», hatte Markus Bapst (CVP, Düdingen) als Sprecher der Kommissionsmehrheit gesagt.

Bapst ging auch auf die Frage ein, ob dem kantonalen Fonds so noch genügend Mittel zufliessen, um Enteignungen zu entschädigen. Der Kanton habe mehrere Szenarien aufgestellt, um zu bestimmen, wie viel Geld für den Enteignungsfonds nötig ist. «Alle Berechnungen sind mit grossen Ungewissheiten verbunden; niemand kann sagen, welches Szenario gilt», so Bapst. «Wir können nur aus dem Kaffeesatz lesen.» Wenn die Mittel für den Fonds nicht ausreichten, könne man die Abgabe in zehn Jahren immer noch erhöhen, fügte er bei.

Für Pierre Mauron (SP, Bulle), Sprecher der Kommissionsminderheit, wird der Fonds nach den Entscheidungen des Rats in keinem Fall genügend gespiesen: «Beim schlechtesten Szenario fehlen 30 Millionen Franken, beim optimistischsten sind wir immer noch im Minus.»

Wer steht gerade?

Auch Staatsrat Maurice Ropraz (FDP) zeigte sich besorgt. Dies kam zum Ausdruck, als der Rat Anträge der Kommission behandelte, aus dem Enteignungsfonds noch Mobilitätsprogramme der Agglomeration und weitere Massnahmen der Raumplanung zu finanzieren. «Wenn im Fonds die Mittel fehlen, ist es eine Illusion zu glauben, dass wir das Geld noch für zusätzliche Aufgaben verwenden können», so Ropraz. Schliesslich kam es zum ersten Entscheid, bei welchem der Rat nicht der Kommission folgte: Bei 45 gegen 45 Stimmen entschied die Stimme von Grossratspräsident Benoît Rey (CSP, Freiburg). Die Extrawünsche fallen so weg.

Pierre Mauron stellte noch die Frage, wer bezahlt, wenn die Gelder im Fonds für die Entschädigungen nicht ausreichen. Staatsrat Ropraz meinte, dass dann die Gemeinden in der Schuld stünden. Es werde eine Warteliste von enteigneten Landbesitzern geben.

Eric Collomb (CVP, Lully) kündigte an, in zweiter Lesung werde er einen Antrag stellen, dass der Kanton das fehlende Geld vorschiessen solle.

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