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Teil einer Verbrecherorganisation aus Georgien wurde verurteilt

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Freiburg Vier junge Männer, zwei davon waren am Anfang der Deliktzeit gerade erst volljährig, haben bei insgesamt 36 Einbruchdiebstählen rund eine halbe Million Franken erbeutet. Die Diebstähle begingen sie in der Zeit zwischen dem 15. Oktober 2008 und dem 26. Juni 2009, hauptsächlich im Kanton Freiburg.

Objekte gezielt ausgewählt

Die Substitutin Andrea Minka Il-Wiederkehr hielt im Prozess fest, dass die Täter immer gleich vorgingen: Sie hätten die Objekte gezielt ausgewählt und die Leute ausgespäht. Beim Einbruch sei jeweils der Türzylinder abgewürgt worden. Danach seien die Räumlichkeiten durchsucht und diverse Gegenstände entwendet worden. Die Angeklagten wurden am 30. Juni 2009 verhaftet. In ihrer gemeinsamen Wohnung in Freiburg wurde Deliktgut wie Werkzeuge, die zum Begehen von Einbruchdiebstählen geeignet sind, Schmuck und Bargeld in grossen Mengen beschlagnahmt.

In die Schweiz geschickt?

Die Beschuldigten waren im Anschluss an die Untersuchungshaft bereits aus der Schweiz ausgeschafft worden. Sie waren am gestrigen Prozess nicht anwesend. Den Männern wurden teilweise gewerbs- und bandenmässiger Diebstahl, Fälschung von Ausweisen, Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über Ausländerinnen und Ausländer sowie Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel vorgeworfen. Die Pflichtverteidiger der vier Männer hoben als strafmildernde Elemente vor allem die Delikthintergründe hervor. «Mein Mandant war zur Deliktzeit 18 Jahre alt, Asylant, berufslos und ohne Arbeit», betonte Verteidigerin Isabelle Brunner Wicht. Die Beschuldigten wurden auch als «Opfer einer kriminellen Organisation» hingestellt, die von skrupellosen Hintermännern quasi als «Kanonenfutter» in die Schweiz geschickt wurden. Mehrmals wurde auch betont, dass die vier Beschuldigten Teil eines grösseren Gefüges seien, wovon dieses Jahr bereits andere verurteilt worden waren.

Als Bande organisiert

Die vier Angeklagten wurden schliesslich zu unbedingten Freiheitsstrafen von zwei bis vier Jahren verurteilt. In der Urteilsbegründung sagte Gerichtspräsident Alain Gautschi, dass die Angeklagten als Teil einer Verbrecherorganisation alle zusammengewirkt hätten. Die Bandenmässigkeit könne deshalb nicht in Frage gestellt werden. Das junge Alter sowie die wirtschaftliche Situation im Heimatland seien ihnen strafmildernd angerechnet worden. afl

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