Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Teilerfolg für René Macheret

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Am 29. August 2003 hat das Verwaltungsgericht des Kantons Freiburg entschieden, René Macheret als Gemeinderat von Vuisternens-en-Ogoz provisorisch zu suspendieren, bis ein laufendes Strafverfahren gegen ihn abgeschlossen sei. Bekanntlich hat auch Oberamtmann Nicolas Deiss nach einer Untersuchung eine Amtsenthebung Macherets vorgeschlagen, doch rief ihn der Staatsrat nur zur Ordnung. Dies veranlasste den Gemeinderat von Vuisternens, gegen den Entscheid des Staatsrates beim Verwaltungsgericht zu rekurrieren. Auch haben 206 Bürger mittels einer Petition die Amtsenthebung Macherets beim Staatsrat verlangt.

Nach seiner provisorischen Suspendierung hat nun aber das Bundesgericht dem Antrag Macherets auf aufschiebene Wirkung stattgegeben, bis es seine Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts behandelt hat.
Das Bundesgericht hält dabei fest, dass das Strafverfahren gegen Macheret nicht im Zusammenhang mit seinem Amt als Gemeinderat stehe. Zudem sei eine Amtsenthebung ein schwer wiegender und irreparabler Eingriff in das Wählbarkeitsrecht.

Meistgelesen

Mehr zum Thema