Wenn man schon Stromleitungen unterirdisch verlegt, könnte man doch auch gleich die bestehenden Telefonleitungen in den Boden verlegen.Mit dieser Idee wurde die Bauherrschaft bei der Swisscom vorstellig. Dabei ging es um die Verbindung zum Chännel-Gantrisch, einer Alphütte auf 1509 Metern Höhe, denn hier sollte die Elektrifizierung genau parallel zur oberirdischen Telefonleitung (40 Stangen) verlaufen. Die Bauherrschaft brachte Argumente wie Naturschutz, vermehrte Unterhaltskosten wegen Lawinenschäden und Schäden durch den nahen Schiessbetrieb vor.Die Swisscom war aber nicht bereit, einen Teil der Kosten für die Verlegung (1360 m) zu übernehmen, weil diese im Vergleich zum Nutzen zu hoch waren. Louis Oberson liess es nicht dabei bewenden: Er schrieb an den Verwaltungsratspräsidenten der Swisscom höchstpersönlich, legte ihm die Situation vor und bat ihn, den Entscheid seiner Mitarbeiter zu überdenken. «Uns geht es darum, in der wunderschönen Berglandschaft einen störenden Schönheitsfehler auszumerzen», hatte Louis Oberson in seinem Brief an Carsten Schloter geschrieben.Und seine Hartnäckigkeit wurde belohnt: Die Swisscom blieb zwar bei ihrer Auffassung, dass die oberirdische Leitung noch sehr lange funktionsfähig wäre, wollte aber ihren guten Willen zeigen. Der Telekombetrieb übernahm die direkt mit dem Telefonanschluss zusammenhängenden Kosten ohne Tiefbauarbeiten – trotz geringer Amortisationschancen, wie es in einem Schreiben hiess. im
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