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Tempo 80 auf Autobahnen

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Tempo 80 auf Autobahnen

Eine Feinstaub-Massnahme auch im Kanton Freiburg

Wird die Luftbelastung mit Feinstaub in diesem Winter zu gross, so kann der Staatsrat auch auf den Freiburger Autobahnen die Geschwindigkeit auf 80 km/h beschränken.

Autor: Von ARTHUR ZURKINDEN

Der Staatsrat kann in diesem Winter Sofortmassnahmen ergreifen, wenn die Feinstaub-Grenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung überschritten werden. Dies hat die Freiburger Regierung in einer Verordnung festgehalten. Und dies bedeutet, dass der Kanton Freiburg die Geschwindigkeit auf seinen Autobahnen auf 80 km/h beschränken kann.Staatsrat Beat Vonlanthen hat es im vergangenen Winter abgelehnt, eine Tempobeschränkung auf den Freiburger Autobahnen anzuordnen. «Ich bin nach wie vor überzeugt, dass diese Temporeduktionen nicht viel zur Feinstaub-Reduktion beitragen», hält er gegenüber den FN fest. Er weist aber darauf hin, dass die Massnahmen auf dem Konzept der schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz beruhen und dass die zuständigen Direktoren der Westschweizer Kantone die Massnahmen bestätigt und präzisiert haben. Deshalb ist es für ihn sinnvoll, wenn eine solche Temporeduktion gesamtschweizerisch koordiniert durchgeführt wird. «Freiburg wird ihr aber weiterhin mit grösster Zurückhaltung gegenüberstehen», fügt er bei.

Drei Stufen vorgesehen

Die Sofortmassnahmen sind abhängig von der gemessenen Schadstoffbelastung sowie der Wetterprognose. Dabei sind drei Stufen von Massnahmen vorgesehen:lErreichen die Werte das 1,5-fache des Immissionsgrenzwertes von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter der Luftreinhalte-Verordnung und ist mit einer stabilen Wetterlage für die nächsten drei Tage zu rechnen, so informiert die Behörde über die aktuelle Situation und ruft die Bevölkerung und die Wirtschaft auf, die Emissionen zu vermindern.lSobald die Belastung 100 Mikrogramm/m3 überschreitet, kann der Kanton Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 80 km/h auf den Autobahnen anordnen. Ausserdem verbietet er das Feuern im Freien und empfiehlt, keine Zusatzheizungen mit Holz (Komfortheizungen wie Cheminées und Schwedenöfen) zu betreiben.lAb 150 Mikrogramm/m3 verbietet die Behörde den Einsatz von grossen Baumaschinen ohne Partikelfilter. Solange die technischen Voraussetzungen bei den Traktoren nicht erfüllt sind, erlässt der Kanton anstelle eines Verbots einen Appell, freiwillig auf deren Betrieb zu verzichten.Der Staatsrat erinnert daran, dass es im vergangenen Winter nur zwei Wetterlagen gab, die zu den in der zweiten Stufe vorgesehenen Massnahmen geführt hätten. Die dritte Stufe sei im Kanton Freiburg noch nie festgestellt worden.Weiter gibt er zu verstehen, dass diese Dringlichkeitsmassnahmen den kantonalen Massnahmenplan ergänzen, dessen öffentliche Vernehmlassung im Sommer 2006 stattfand.

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