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Termin: Inkraftsetzung erst auf Anfang 2012

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In den Übergangsbestimmungen der Staatsverfassung heisst es, dass die bei Geburt und Adoption zu entrichtenden kantonalen Leistungen bis spätestens ab dem 1. Januar 2008 auszuzahlen sind.

Dieser Termin ist längst verpasst. Wie Staatsrätin Anne-Claude Demierre gestern im Rat bekanntgab, hat die Regierung am Montag zudem beschlossen, das neue Gesetz über die Mutterschaftsbeiträge erst auf den 1. Januar 2012 in Kraft zu setzen. Bei der Vorstellung der Botschaft hatte die Gesundheitsdirektorin noch vom 1. Juli 2011 gesprochen (FN vom 12. Juni 2010).

Der Staatsrat habe am Montag, so Demierre, den Budgetentwurf 2011 verabschiedet. Da die Kostenverteilung für die Mutterschaftsbeiträge und somit die Belastung für den Staat nicht klar waren, habe er im Voranschlag 2011 nichts vorgesehen. Sichtlich erbost über diese Haltung der Regierung sagte CVP-Grossrätin Gabrielle Bourguet: «Vier Jahre Rückstand auf die Vorgabe der Verfassung ist unannehmbar.» wb

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