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Tests für 2- bis 5-Jährige und Richtlinien für Sommerlager

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Die Direktion für Gesundheit und Soziales hat bekannt gegeben, dass ab dem 8. Juli die Jüngsten getestet werden können. Zudem hat sie Richtlinien für Sommerlager publiziert.

Ab dem 8. Juli können im kantonalen Testzentrum in Granges-Paccot die 2- bis 5-Jährigen getestet werden. Damit soll der Nachfrage von Personen entsprochen werden, die in ein Land reisen, in dem ein Testergebnis für diese Altersgruppe vorgewiesen werden muss. Das schreibt die Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) in einem Communiqué. 500 Personen können täglich getestet werden. Die GSD empfiehlt eine vorgängige Anmeldung.

Ausserdem hat die GSD Richtlinien für Sommerlager veröffentlicht. So sollen alle Teilnehmenden von Lagern am Ende und am Anfang einen Selbsttest durchführen. Nur wer einen negativen Test vorweisen kann, darf am Lager teilnehmen. Falls das Lager länger als eine Woche dauert, muss alle sieben Tage ein Selbsttest gemacht werden. Falls bei einer Person Symptome auftreten, muss sich diese unverzüglich testen lassen.

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