Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Teure Ausfälligkeiten zu später Stunde

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die Nacht auf diesen Samstag im vergangenen März muss lang gewesen sein. Gegen vier Uhr fanden zwei Beamte der Freiburger Kantonspolizei in der Reichengasse einen Mann, der eine blutende Wunde unter dem Auge hatte. Er habe sich in der Bar «De la Rose» mit einer dreissigjährigen Brasilianerin gestritten, sagte er–und diese habe ihn mit dem Absatz ihres Stöckelschuhs geschlagen.

Öffentliche Ruhe gestört

Der Mann war noch dabei, den beiden Polizisten alles zu erklären, als ein Taxi heranfuhr, mit besagter Brasilianerin an Bord. «Sie begann zu schreien und versuchte erneut, den Mann mit ihren spitzen Absätzen zu schlagen», heisst es im Strafbefehl der Freiburger Staatsanwaltschaft, «trotz der zahlreichen Anordnungen der Polizei».

In Untersuchungshaft

Indem die Frau nicht aufgehört habe, mitten in der Gasse herumzuschreien, habe sie die öffentliche Ruhe gestört, heisst es im Strafbefehl weiter. Als sich ein Polizist zwischen die Frau und den Mann stellte, warf die Frau ihm ihr Mobiltelefon ins Gesicht. Sie fand sich in Untersuchungshaft wieder.

Einige Vorstrafen

Die 30-Jährige war bereits zwischen Dezember 2006 und April 2013 fünf Mal wegen Vermögensdelikten, Ehrverletzungen und Gewaltdelikten verurteilt worden. Für Generalstaatsanwalt Fabien Gasser war deshalb klar: «Die Bedingungen für eine bedingte Strafe sind nicht mehr gegeben.» Er hob auch gleich die Bewährung auf, welche seit der Verurteilung vom Mai 2011 lief.

Gasser verurteilte die Frau per Strafbefehl wegen Gewalt oder Bedrohung gegen die Staatsgewalt und wegen Störung der öffentlichen Ruhe zu gemeinnütziger Arbeit.

400 Franken Busse

Der Tag in der Untersuchungshaft wird der Brasilianerin angerechnet, so dass sie noch 236 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten muss. Dazu kommen eine Busse über 400 Franken, eine Strafe vom April dieses Jahres und die Geldstrafe der aufgehobenen Bewährung–unter dem Strich muss die Frau 1695 Franken bezahlen. njb

Meistgelesen

Mehr zum Thema