Ein 32-jähriger Mann ist im Bahnhof Freiburg über die Geleise vier und drei gelaufen, statt den Umweg über die Treppen zu nehmen. Die Staatsanwaltschaft hat ihn nun per Strafbefehl wegen Übertretung des Eisenbahngesetzes verurteilt. Die Busse beläuft sich auf 100 Franken. Dazu kommen noch Verfahrenskosten von insgesamt 145 Franken. Zahlt er diesen Betrag nicht, riskiert er eine Freiheitsstrafe von zwei Tagen. im
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