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Thierry Steiert ist kein Lügner

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: Pascal Jäggi

Freiburg Der Fotograf und der Generalsekretär der Justiz- und Sicherheitsdirektion haben einem Vergleich zugestimmt, wie Christoph Schütz in einer Medienmitteilung schreibt. Schütz darf Thierry Steiert nicht als Lügner bezeichnen, auch die bereits gemachten Äusserungen muss er widerrufen (FN vom 10. April 2010). Im Gegenzug hat Steiert seine Strafklage wegen übler Nachrede, Verleumdung und versuchter Nötigung zurückgezogen, wie er gegenüber den FN bestätigt.

Die Kosten sowohl für das Zivil- als auch für das Strafverfahren werden vollumfänglich Schütz übertragen. Neben den Verfahrenskosten muss er auch noch mehrere Tausend Franken Parteientschädigung an Steiert überweisen. Dies geht aus den beiden Einstellungsverfügungen hervor, die den FN vorliegen.

Wochenlang prangten im Winter Kleber in der Stadt Freiburg mit Sprüchen wie «Die Lügen des Thierry Steiert. Worauf wartet Erwin Jutzet?» oder «Pourquoi Thierry Steiert a besoin de mentir?». Daraufhin hatte Steiert den Urheber der Kleber, Christoph Schütz, wegen Ehrverletzung angezeigt. Hintergrund ist die Patenterteilung für die Disco «To See» auf dem Boxal-Areal. Schütz, der im Boxal Mieter ist, nannte die Erteilung illegal.

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