Ein 50-jähriger Mann ist vom Untersuchungsrichter zu zwei Monaten Gefängnis und einer Busse von 100 Franken verurteilt worden. Er war beim Zugfahren mit einem gefälschten GA erwischt worden. Die Ermittlungen ergaben, dass der Mann das GA auf der Strasse gefunden, das Passfoto entfernt und durch ein eigenes Bild ersetzt hatte. Der Mann gab an, den gefälschten Ausweis nur einmal, im November 2004, benutzt zu haben.
Etwa einen Monat später wurde er auf der Strecke Freiburg-Cugy beim Schwarzfahren erwischt. Das Billett hätte knapp zehn Franken gekostet. Das war aber nicht das erste Mal, dass der Mann straffällig geworden war. Bereits vor zwei Jahren ist er in Nyon wegen sechsmaligen Schwarzfahrens und anderer Straftaten (u.a. wegen Strassenverkehrsdelikte) verurteilt worden. Damals lautete das Urteil auf eine bedingte Strafe von drei Monaten Gefängnis. Weil er nun gegen die vierjährige Probezeit verstossen hat, fiel die aktuelle Strafe höher aus.
Der Untersuchungsrichter verurteilte den Mann wegen unrechtmässiger Aneignung, wegen Erschleichung einer Leistung, wegen Urkundenfälschung und wegen des Verstosses gegen das Bundesgesetz über den öffentlichen Verkehr.