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Tierärzte geben Auskunft

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Untertitel: Informationsabend in Düdingen

Wieso eine Tierarzneimittelverordnung? Für wen ist eine Tierarzneimittel-Vereinbarung sinnvoll und nötig? Was ändert sich bei der Aufzeichnung der Behandlungen? Was ändert sich bei der Tierarzneimittelabgabe? Welches sind die Voraussetzungen zur Herstellung und zum Einsatz von Fütterungsarzneimitteln? Auf diese und andere Fragen will eine Informationsveranstaltung vom 31. Januar in Düdingen Antwort geben.

Bei der Regelung des Medikamenteneinsatzes im früheren eidgenössischen Heilmittelgesetz bzw. in den kantonalen Gesundheitsgesetzen bezogen sich die meisten Artikel auf Humanarzneimittel. Auf die Besonderheiten von Tierarzneimitteln wurde meist in keiner Weise Rücksicht genommen. Mit der Änderung des Heilmittelgesetzes wurde diese Lücke in den Grundsätzen geschlossen. Die darauf basierende Tierarzneimittelverordnung wurde im vergangenen August vom Bundesrat verabschiedet und auf den 1. September 2004 in Kraft gesetzt. Sie schliesst aber nicht nur wichtige Gesetzeslücken beim Einsatz von Tierarzneimitteln, sondern ersetzt und ergänzt auch bisherige Bestimmungen und definiert eine Reihe von neuen Vollzugsmassnahmen. Im Vordergrund stehen als Hauptziel: die Stärkung des Vertrauens der Konsumenten in Schweizer Lebensmittel tierischer Herkunft.

Dieses Ziel soll erreicht werden durch:

Zuständig für die Umsetzung der neuen Regelungen ist zwar Swissmedic. Sie kann das aber nicht allein: Sie hat zusammen mit den anderen beteiligten Bundesbehörden sowie den kantonalen Instanzen den Vollzug sicherzustellen.
Da Gesetz und Verordnungen auch gelten, wenn man sie nicht oder nur ungenügend kennt, haben es sich die vier Tierärzte, welche den Grosstier-Notfalldienst im Sensebezirk zusammen sicherstellen (Arthur Flury, Andreas Luginbühl, Markus Riedener, Martin Ott) zur Aufgabe gemacht, die Bauern und Pferdehalter genügend zu informieren und die wichtigsten Fragen zu klären.

Montag, 31. Januar, um 20 Uhr, im Bahnhofbuffet Düdingen, grosser Saal.

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