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Tödlich endender Routineeingriff

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Als die Patientin sich am Morgen des 12. Juni 2013 zum Operationstermin ins radiologische Institut Cimed in Freiburg begab, schaute sie der bevorstehenden Gefässerweiterung im Becken einigermassen unbekümmert entgegen. «Es war, als ob sie einen Zahnarzttermin hätte», erzählt sechs Jahre später ihre Tochter vor dem Polizeigericht des Saanebezirks. Um 13.30 Uhr war ihre Mutter tot. Was heutzutage als Routineeingriff gilt, dessen Risiken überschaubar sind, wurde zum Albtraum – für die Verwandten, aber auch für den Operateur.

Beim Prozess gestern ging es darum zu beurteilen, ob der tödliche Ausgang hätte vermieden werden können. Zwei medizinische Gutachten sagen dazu, dass die Patientin bei Verwendung eines gecoverten Stents – bei diesen sind die Stentmaschen bedeckt – sehr wahrscheinlich nicht verblutet wäre. Der behandelnde Arzt, ein interventioneller Radiologe, habe dagegen ausschliesslich über unbedeckte Stents verfügt. Der angeschuldigte Arzt teilte diese Einschätzung nicht.

Was war genau passiert? Polizeirichter Alain Gautschi versuchte mit gezielten Fragen, sein Bild vom Ablauf der tragischen Vorkommnisse zu vervollständigen. Und so erzählte der Arzt, wie er nach dem Setzen des ersten Stents – eines medizinischen Implantats zum Offenhalten von Gefässen – eine signifikative Blutung feststellte. Die Patientin klagte über Bauchschmerzen. Der Arzt versuchte die Blutung mit einem zweiten Stent zu stoppen, das gelang gemäss seinen Aussagen aber erst mit einem dritten Stent, den er in die ersten beiden schob. «Die Blutung hörte aus radiologischer Sicht auf, und der Patientin ging es klar besser. Wir beobachteten ihren Zustand, der während elf Minuten stabil blieb.» Danach klagte die Patientin wieder über Schmerzen. Aufgrund des erneuten Blutaustritts fiel die Frau in einen Schockzustand. Der Arzt verschloss das gerissene Gefäss mittels Ballonkatheter. Nach ersten notfallmedizinischen Massnahmen wurde die Frau schliesslich ins Freiburger Spital HFR transportiert, wo sie gemäss den dortigen Ärzten in einem solch schlechten Zustand ankam, dass sie nicht mehr gerettet werden konnte.

Nach Auffassung des angeschuldigten Arztes wäre das Setzen eines gecoverten Stents nicht zwingend harmloser gewesen, wie er gestern sagte. Dies, weil das Material schwerer und rigider sei. Er betonte auch, dass die Gefässe der Patientin aufgrund ihrer Arteriosklerose sehr brüchig waren.

Anklage bezweifelt Hergang

Der Anwalt der beiden Töchter, der Schwester und des Vaters der Verstorbenen, David Abikzer, stellte dagegen nicht nur in Abrede, dass der Arzt die gemäss den geltenden medizinischen Standards notwendigen Massnahmen ergriffen hat. Er zweifelte auch die Darstellung des Ablaufs der Geschehnisse an. So fragte er, warum im Operationsprotokoll, das noch am selben Tag erstellt worden war, nicht erwähnt wurde, dass die Blutung und damit die Schmerzen während elf Minuten im Schach gehalten werden konnten, sondern dass viel mehr davon die Rede war, dass die Patientin nach wie vor über Schmerzen klagte. Der Anwalt bestritt auch, dass der Arzt schnell gehandelt hat. «Es ist eine Stunde vergangen, bis er endlich den blutstillenden Ballon einsetzte.» Nebst einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung verlangte Abik­zer für den Vater 44 000 Franken, für die beiden Töchter je 30 000 Franken und für die Schwester 10 000 Franken als Genugtuung.

Staatsanwalt Philippe Barboni schloss sich den medizinischen Gutachtern an und befand, dass der Arzt über die bedeckten Stents hätte verfügen müssen, «zumal die Komplikation eines Gefässrisses bekannt ist». Er plädierte auf eine Verurteilung zu einer bedingten Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung in Höhe von 270 Tagsätzen.

Kein Kausalzusammenhang

Der Anwalt des Angeschuldigten, Jean-Christophe a  Marca, bestritt dagegen einen Kausalzusammenhang zwischen dem Tod der Patientin und dem Verhalten des Arztes. «Das Bundesgericht verlangt nicht nur eine gewisse Wahrscheinlichkeit. Die Handlung muss mit Sicherheit zum Tod führen. Das belegt die Expertise aber nicht.» Er verlangte einen Freispruch.

Das Urteil des Polizeirichters ist für den 16. Dezember angekündigt.

«Es war, als ob sie einen Zahnarzttermin hätte.»

Tochter des Opfers

 

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