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Tödlicher Sturz vom Dürrenbühlturm war ein Unfall

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Am 27. November 2015 starb ein 20-jähriger Pfadfinder, nachdem er aus dem sechsten Stock des Dürrenbühlturms in der Stadt Freiburg gestürzt war (siehe Kasten). In der Folge eröffnete die Freiburger Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen Unbekannt. Es galt in erster Linie, das Verschulden Dritter abzuklären, etwa ob es Mängel bei der Sicherung des Turmes gab. Zudem musste untersucht werden, ob er möglicherweise von jemandem absichtlich oder unabsichtlich hinuntergestossen wurde oder ob er sich das Leben nehmen wollte. In seiner Einstellungsverfügung schliesst die Staatsanwaltschaft sowohl die Einwirkung eines Dritten als auch Suizid aus. Die Aussagen mehrere Zeugen und das Fehlen von entsprechenden Spuren auf dem Körper wiesen darauf hin, dass sich der Pfadfinder zum Zeitpunkt des Todessturzes alleine auf dem Dachboden des Dürrenbühlturmes aufgehalten hatte. Zudem gebe es keine Anhaltspunkte, dass sich der Verunglückte das Leben nehmen wollte. Alle Befragten hätten ihn als lebensfroh beschrieben.

Eingehend befasste sich die Staatsanwaltschaft mit der Frage, ob beim Turm nicht alle Sicherheitsnormen eingehalten waren, ob gewisse Räume den Pfadfindern nicht hätten zur Verfügung gestellt werden dürfen oder unzugänglich gemacht hätten werden sollen. Die Untersuchung ergab Mängel bei der Einhaltung der Sicherheitsnormen für Fenster, Brüstungen, Treppen und Beleuchtung. Eine Vereinbarung zwischen dem Kanton Freiburg und der Pfadfinderabteilung Maggenberg, welche die Nutzung des Dachbodens ausschloss, wurde sodann nicht eingehalten. Der Zugang zum vierten Stock war nicht verschlossen, und schliesslich sprengte ein Fest von dieser Grössenordnung die Turmordnung. Obwohl all dies Fragen aufwerfe, seien die Mängel und Zuwiderhandlungen nicht adäquat kausal für den Tod des jungen Mannes, urteilt die Staatsanwaltschaft. Vielmehr habe er bewusst eine schwere Falltüre öffnen müssen, um auf den Dachboden zu gelangen. Es habe auch einer bewussten Entscheidung bedurft, sich zur Öffnung zu begeben, um sich dort anzulehnen. Es sei auch klar, dass das davor angebrachte Taubengitter nicht zu Sicherheitszwecken da gewesen sei.

Die Untersuchung des Unfallhergangs ergab somit, dass sich der 20-Jährige gegen 2.40 Uhr auf den Dachboden des Turmes begeben hatte, um dort zu rauchen. Dass er sich dort bei einer Öffnung hinausgelehnt hatte und dabei das Gleichgewicht verloren hatte. Der Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille sowie die Verletzungen an den Unterarmen des Opfers würden diese Hypothese stützen, begründet die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens.

Geschehen

Pfadfinderfest mit tragischen Folgen

In der Nacht vom 26. auf den 27. November 2015 feierten 30 bis 40 Pfadfinder aus dem Kanton Freiburg ein Fest im Dürrenbühlturm bei Bürglen. Der Turm dient der Pfadfinderabteilung Maggenberg als Pfadiheim. Er wird ihnen vom Kanton zur Verfügung gestellt. Das Fest fand vornehmlich im Parterre sowie im ersten und zweiten Stock statt. Kurz vor drei Uhr begab sich ein 20-jähriger Pfadfinderleiter in den sechsten Stock des Turmes, um zu rauchen. Dort stürzte er aus 20 Metern Höhe in die Tiefe. Die Rettungskräfte konnten ihn nicht mehr reanimieren. Mehrere Zeugen beschrieben das Opfer als hyperaktiv und waghalsig. Gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft kann bei der Strafkammer des Kantonsgerichts noch Berufung eingelegt werden.

rsa

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