Rund 1300 Personen ersuchten um einen Beitrag aus dem Soforthilfefonds zur Entschädigung für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen in einer finanziellen Notlage. Rund 750 Gesuche wurden bearbeitet. Neben rund 600 positiven Entscheiden sind laut einer Mitteilung 138 Gesuche abgelehnt worden. Dies, weil die Opfereigenschaft oder eine finanzielle Notlage nicht gegeben sei. Die noch hängigen Gesuche sollen bis Anfang 2016 bearbeitet werden.
Der Soforthilfefonds war in enger Zusammenarbeit zwischen dem runden Tisch verschiedener betroffener Akteure, kantonalen Gremien sowie der Glückskette geschaffen worden. Er wurde mit freiwilligen Beiträgen im Umfang von bisher rund 5,7 Millionen Franken unterstützt. Gegenwärtig verfüge der Fonds noch über rund 1,2 Millionen Franken. Noch ausstehend seien Spenden der beiden Landeskirchen.
Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) hat für den 16. August zu einer nationalen Kollekte für den Soforthilfefonds aufgerufen. Die SBK hofft, dass mehrere Hunderttausend Franken zusammenkommen werden. Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK) rief die reformierten Gläubigen bereits an Ostern zu einer Kollekte zugunsten des Soforthilfefonds auf. Wie viel Geld genau einging, ist zwar unbekannt, doch der SEK geht von einem sechsstelligen Betrag aus. kath.ch