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Tourist tot aufgefunden

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Junger Mann stirbt an den Folgen eines Schädel-Hirn-Traumas

Fünf junge Deutsche, ein 18-Jähriger, sein 20-jähriger Bruder, seine 18-jährige Freundin und zwei 17-jährige Freunde, befanden sich am Montagabend in einem Ferienhaus in Schwarzsee. Nach erheblichem Alkoholkonsum wollte sich der 18-Jährige am Montagabend kurz vor Mitternacht hinter das Steuer seines Autos setzen. Einer der beiden Minderjährigen wollte ihn dabei hindern, wobei er dem angetrunkenen Fahrer einen Stoss versetzte. Die beiden befanden sich vor dem Chalet, als dieser hinfiel und mit dem Kopf auf einem Schachtdeckel aufschlug.

Am nächsten Morgen tot

Einige Zeit später half einer der Minderjährigen dem Opfer auf sein Zimmer. Die Ermittlungen ergaben später, dass sich die Gruppe angesichts der Umstände und der körperlichen Verfassung des Opfers während der Nacht nur ungenügend um dessen Zustand kümmerten. Nachdem sie am nächsten Morgen seinen leblosen Körper gefunden hatten, benachrichtigten sie um neun Uhr sofort die Rettungskräfte, wie die Behörden mitteilen.Zu Beginn der Untersuchungen gab es noch Diverenzen zwischen den Aussagen der Betroffenen. Aus diesem Grunde wurden die beiden Volljährigen in Polizeigewahrsam genommen, einer der Minderjährigen im Zentralgefängnis und der andere in einem Heim untergebracht. Die Autopsie, die im Institut für Rechtsmedizin Lausanne vorgenommen wurde, hatte ergeben, dass der junge Mann an einem Schädel-Hirn-Trauma infolge eines Sturzes gestorben war.Der Untersuchungsrichter Michel Lachat eröffnete ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen den an der Auseinandersetzung beteiligten Minderjährigen. Gestützt auf die Artikel 7 und 21 des Jugendstrafgesetzes verzichtete er jedoch auf die Eröffnung eines Strafverfahrens wegen Unterlassens der Nothilfe gegen den zweiten Minderjährigen.Am Mittwochabend wurden die beiden Minderjährigen wieder auf freien Fuss gesetzt und in die Obhut ihrer Eltern übergeben. Die beiden volljährigen jungen Leute wurden nach den Ermittlungen ebenfalls wieder auf freien Fuss gesetzt.

Folgen wiegen schwer

Untersuchungsrichter Olivier Thormann sieht bei diesen ebenfalls von der Eröffnung eines Strafverfahrens wegen Unterlassens der Nothilfe ab. Er stützt sich hier auf den Artikel 54 des Strafgesetzbuchs. Aufgrund ihrer engen Beziehung zum Opfer, Bruder und Freundin, seien sie seines Erachtens von den unmittelbaren Folgen ihres Fehlverhaltens so schwer betroffen, dass eine Strafe unangemessen wäre, hielt er in einer Medienmitteilung fest. nb

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