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TPF erstatten nach Fehlbuchungen sechs Millionen Franken zurück

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Ein Irrtum und keine Absicht, schon gar keine kriminelle Tat: Dies das Urteil des Bundes zu Unregelmässigkeiten in der Buchhaltung der Freiburgischen Verkehrsbetriebe TPF. Dennoch wollen die TPF 6 Millionen Franken umgehend zurückzahlen.

Der Ärger nahm wohl vor rund 23 Jahren seinen Anfang. Damals führte die Vorgängerin der TPF, die GFM, ein neues Buchhaltungssystem ein. Es zeigt sich nun: Mindestens für die letzten zehn Jahre sind einige Buchungen von Einnahmen als «Buchungsfehler» zu beurteilen, sagte am Donnerstag TPF-Verwaltungsratspräsident und Finanzdirektor Georges Godel (Die Mitte). Der Fehler führte dazu, dass die TPF pro Jahr 600’000 Franken zu viel an Subventionen kassiert haben, also mindestens 6 Millionen Franken.

Heikle lukrative Nebeneinnahmen

Was war passiert? Zwar finanzieren die TPF ihren Betrieb durch Ticketeinnahmen und vor allem Subventionen, also Beiträge der öffentlichen Hand. Doch das Unternehmen bezieht auch Einkünfte aus anderen Quellen. Zum Beispiel verkaufen sie Werbezeit auf Monitoren und Werbeflächen in Bussen. Und manchmal kriegen sie einen Teil ihrer Versicherungsprämien zurück.

Genau diese Nebeneinnahmen wurden aber rechnerisch am falschen Ort verbucht, erklärte TPF-Direktor Serge Collaud. Mit der Folge, dass die Sondereinnahmen nicht – wie sie sollten – von den Subventionen abgezogen werden konnten.

Keine Straftat

Es seien aber gemäss Bundesamt für Verkehr (BAV) keine strafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten, stellte Godel klar. Das BAV schreibt in seinem Bericht, dass es keine Hinweise für einen Gesetzesverstoss gebe. Damit werden die ersten Einschätzungen der kantonalen Kontrollstellen bestätigt. «Es war ein Fehler, den wir korrigieren müssen», so Godels Bilanz.

Befremdlich findet er aber, dass der Fehler erst vor kurzem bei keiner Kontrolle auffiel. Aufgrund von Hinweisen und einer Überprüfung durch eine Spezialistin des kantonalen Finanzinspektorats, kam man dem Problem auf die Spur. Eine parallele Kontrolle des BAV bestätigte den Verdacht.

BAV empfiehlt Massnahmen

Neben der Rückzahlung haben die TPF auf Auftrag des Staatsrats und auf Empfehlung des BAV strukturelle Massnahmen beschlossen, damit sich solche Fehler nicht wiederholen. Die TPF revidieren ihre Geschäftsprozesse und möchten einen Revisor ernennen, der dem Verwaltungsrat direkt untersteht. Fachleute schauen sich die Bücher und speziell die Nebeneinkünfte genau an, um sicherzugehen, dass nicht noch mehr Hunde darin begraben sind. Bisher habe man dafür allerdings noch keine Anzeichen gefunden, betonte Collaud.

Dem damaligen Finanzverantwortlichen könne keine böse Absicht unterstellt werden, stellte Godel klar, er habe viele Jahre lang eine gute Arbeit geleistet und in gutem Glauben gehandelt. Dennoch habe er um seine frühzeitige Pensionierung gebeten.

Direktion Steiert soll die Sache klären

Die Kunden, vor allem Agglo Freiburg, Kanton und Bund, sollen ihr Geld rasch und vollumfänglich zurückerhalten: 6 Millionen Franken plus Zinsen. Doch so einfach sei das gar nicht, so Collaud. Das Amt für Mobilität in der Verkehrsdirektion rechnet in den nächsten Monaten, wer welchen Betrag zugute hat. Man wolle diese Partner so rasch wie möglich auszahlen, betonte Collaud, im Idealfall noch im Jahr 2022. Denn die TPF wollten es sich mit ihnen nicht verscherzen. Schliesslich geht es um hohe Beträge – allein 2019 und 2020 erhielt das Unternehmen 310 Millionen Franken an Subventionen.

Dem Staatsrat ist die korrekte Abwicklung der Subventionen für die Dienstleister des öffentlichen Verkehrs wichtig. Deshalb habe er vor drei Jahren die Kapazitäten für Kontrollen erhöht, sagt Staatsratspräsident Jean-François Steiert (SP). Der Vorfall zeige, dass sich Controlling lohne. Auch wenn niemandem eine Straftat vorgeworfen werden könne, gingen die Unternehmen weit, um möglichst profitabel zu arbeiten. Das sei bis zu einem Grad auch rechtens. Es sei dennoch zentral, Mechanismen einzurichten, die dafür sorgen, dass die Bezüger der Leistung nicht benachteiligt werden.

Buchungsfehler

Keine Postauto-Affäre

Das Bundesamt für Verkehr entdeckte im Rahmen von Kontrollen zwei weitere Fälle von ungerechtfertigt bezogenen Subventionen bei Unternehmen des öffentlichen Verkehrs: bei der Standseilbahn St. Imier–Mont-Soleil und bei der Bus Ostschweiz AG. Letzterer Fall mit einem Schaden von 5,5 Millionen Franken könnte juristische Folgen haben. Im Hintergrund schwingen beim vorliegenden Fall auch die «Postauto-Affäre» und andere Subventionsskandale mit. VR-Präsident Georges Godel und TPF-Direktor Serge Collaud betonten, dass die beiden Vorgänge nicht vergleichbar seien. Er habe sich das sofort nach Auffliegen des Skandals um die Postauto AG auch vom damaligen TPF-Generaldirektor und heutigen SBB-Chef Vincent Ducrot zusichern lassen, betonte Godel. Es habe in keinem Augenblick die Absicht einer Missetat bestanden, was das BAV auch anerkannt habe. fca

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