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TPF-Struktur schafft Transparenz

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2015 haben sich die Freiburgischen Verkehrsbetriebe (TPF) eine neue Struktur gegeben. Seit da ist die Unternehmensgruppe als Holding organisiert, die Besitzerin von drei Aktiengesellschaften ist: je eine für die Infrastruktur, den Verkehr sowie die Immobilien. «Diese Struktur erlaubt es, die unterschiedlichen Aktivitäten voneinander zu trennen, die Transparenz über die Aktivitäten der verschiedenen Sektoren zu erhöhen und den verschiedenartigen Finanzierungsmechanismen Rechnung zu tragen.»

Kontrollen sind erfolgt

Dies schreibt der Staatsrat in seiner Antwort auf eine Anfrage des Grossrats Jean- Daniel Chardonnens (SVP, Féti­gny). Nachdem die Post-Tochter Postauto Schweiz über Jahre ihre Buchhaltung frisiert und so rund 80 Millionen Franken zu viel Subventionen vom Bund erschlichen hat, seien auch Fragen zu den Tätigkeiten der TPF zu stellen, meinte Chardonnens. Er äussert in seiner Anfrage die Meinung, es sei ein Leichtes, die Linie zu überschreiten, welche die subventionierten Leistungen von den Aufgaben trennt, die nicht zum Service public gehören. Für ihn besteht auch die Gefahr, dass beim Einsatz von subventionierten Ressourcen ein Vorteil gegenüber Privatunternehmen und somit unlauterer Wettbewerb vorliege.

Mit der neuen Struktur von 2015 seien die Tätigkeiten der TPF für den Personentransport von denjenigen für In­fra­strukturen und Immobilien getrennt, schreibt der Staatsrat. Das Unternehmen wolle gemäss seinen Satzungszielen Transportleistungen mit Eisenbahn, Bus und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln erbringen und vermarkten. Die Kernaufgabe sei somit der Transport von Personen für den öffentlichen Verkehr. Die TPF können aber auch Tätigkeiten ausüben, die direkt und indirekt mit diesem Transport­auftrag zu tun haben. Wie es heisst, betrage der Anteil an Diensten, die nicht zum Service public gehören, rund fünf Prozent. Sie betreffen hauptsächlich Personentransporte sowie Unterhaltsarbeiten für Dritte, etwa andere Bahnunternehmen, die bahntechnisches Wissen bedingen.

Keine Quersubventionierung

Der Betrieb und die Rechnung der TPF würden auch regelmässig von aussen kontrolliert, so der Staatsrat weiter. Sie unterstehen der Bundesverordnung über das Rechnungswesen konzessionierter Unternehmen. Die letzte Kontrolle durch Bundesstellen habe vom 7. November 2016 bis zum 9.  März 2017 stattgefunden. Das Bundesamt für Verkehr haben dabei Werteflüsse und Zuweisungsmechanismen kon­trolliert.

Dabei habe es insbesondere die Gefahr von Quersubven­tionierungen zum Schaden der vom Bund subventionierten Sektoren im Auge gehabt. «Bei dieser Kontrolle kamen keine systematischen oder bedeutenden Mängel zum Vorschein», schreibt der Staatsrat.

Darüber hinaus seien die Angestellten der TPF einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt, und der Bereich Transporte und Bahninfrastrukturen unterliege dem öffentlichen Beschaffungswesen.

Aus all diesen Gründen sieht der Staatsrat keinen Bedarf, bei den TPF zu intervenieren.

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