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TPF und Personalpolitik

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Freiburg Die Freiburgischen Verkehrsbetriebe (TPF) sind ein privatwirtschaftliches Unternehmen, dessen Aktien sich zu 56,7 Prozent in den Händen des Staats befinden.

Auch wenn der Staat als Besteller des Verkehrsangebots auftrete, sei das Unternehmen alleine für die Bereiche Bildung, Beförderung und Ernennung zuständig. So lautet die Antwort auf die Fragen des Grossrates Daniel Gander. Er wollte u. a. wissen, welche Kompetenzen die Direktion und der Verwaltungsrat hat und warum die TPF drei ausländische Führungskräfte angestellt habe.

«Als Privatunternehmen sind die TPF bezüglich der Personalpolitik völlig frei, sofern sie sich an die Gesetzesgrundlagen auf diesem Gebiet halten», schreibt der Staatsrat weiter. Für die Anstellung des Personals sei die Geschäftsleitung, bzw. die Personalverwaltung zuständig. Der Verwaltungsrat des Unternehmens habe sich folglich nicht zur Anstellung der höheren Führungskräfte geäussert.

In seiner Anfrage erwähnte Gander auch die firmeninterne Bildungspolitik. Die Bereiche Bildung, Beförderung und Ernennung, so die Antwort des Staatsrates, würden über den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) aus dem Jahre 2003 geregelt.

Weiter heisst es, der Staatsrat könne nicht «ein Privatunternehmen dazu zwingen, derartige Auskünfte zu geben», und legt dem Grossrat nahe, sich direkt an die Firma zu wenden. il

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