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Tragischer Tod einer jungen Autistin wird zum Fall für das Kantonsgericht

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«Es ist schockierend. Noch so viele Fragen sind offen», sagt Anwalt Nicola Meier. Er vertritt den Vater und die Schwester der 15-jährigen Emilie, die im November 2013 aus dem Heim Les Buissonnets in Freiburg verschwunden und fast drei Monate später tot aufgefunden worden war (siehe Kasten).

Entrüstet ist Meier deshalb, weil die Staatsanwaltschaft Mitte Januar entschieden hat, keine Strafuntersuchung zu eröffnen. «Die Staatsanwaltschaft ist der Meinung, dass in dem Fall keine strafrechtlich relevanten Elemente vorkommen», bestätigt Chefgerichtsschreiberin Sophie Perrier einen Artikel der Zeitung «Le Temps».

Nötige Fragen stellen

Diesen Entscheid findet Nicola Meier unverständlich. Er hat deshalb beim Kantonsgericht Einspruch eingelegt, zudem hat er eine Anzeige wegen fahrlässiger Tötung erstattet. In erster Linie gehe es nicht darum, jemandem die Schuld für den tragischen Tod der jungen Frau zuzuweisen, betont Meier. «Kommt eine Untersuchung zum Schluss, dass niemand für den Unfall verantwortlich ist, können wir das annehmen. Zuerst müssen aber die nötigen Fragen gestellt und geklärt werden.»

So gebe es durchaus einige Ungereimtheiten. Offenbar habe sich am Tag von Emilies Verschwinden ein Praktikant, der bereits wegen Versäumnissen gerügt worden sei, gleichzeitig um drei autistische Kinder gekümmert. «Als eines davon eine Krise hatte, war er natürlich abgelenkt.» Auch als er das Verschwinden der jungen Frau entdeckt habe, habe er zunächst 45 Minuten lang gesucht–obwohl gemäss internen Regeln bereits nach 15 Minuten Alarm zu schlagen wäre. Auch sei noch unklar, was Emilie nach ihrem Verschwinden gemacht habe und wie sie zur Saane gelangt sei. «Es braucht eine Untersuchung», fordert Meier.

Ständiges Dilemma

Er sei kein Strafrechtsexperte, sagt Jean-François Steiert, Nationalrat (SP) und Präsident der Stiftung Les Buissonnets, auf Anfrage. «Ich gehe aber davon aus, dass die Staatsanwaltschaft auf eine Weiterführung der Untersuchung verzichtet hat, weil sie keine strafrechtlich relevanten Gründe dafür sieht.» Damit komme die Staatsanwaltschaft zu demselben Ergebnis wie die internen Abklärungen, die nach der Tat erfolgt seien. Soweit dies möglich gewesen sei, habe die Stiftung den Tagesablauf rekonstruiert und geprüft. «Wir sind zum Schluss gekommen, dass alle Sicherheitsvorgaben eingehalten wurden.»

Dass der Vater und die Schwester von Emilie den Entscheid der Staatsanwaltschaft nun vor Kantonsgericht weiterziehen, sei zwar für das betroffene Pflegepersonal belastend, sagt Steiert. Dennoch betont er: «Das ist ihr gutes Recht.» Zum Vorwurf, der Alarm sei gemäss internem Reglement zu spät ausgelöst worden, meint er hingegen: «Wir haben zum Teil Regeln, die je nach Situation einen individuellen Handlungsspielraum lassen.» Auch dass der Pfleger bereits wegen Versäumnissen verwarnt worden sei, könne er so nicht bestätigen, sagt Steiert. In Institutionen wie der Stiftung Les Buissonnets bestehe ständig ein Dilemma zwischen dem Bedürfnis nach Sicherheit und dem Bedürfnis nach Offenheit. «Eine absolute Lösung gibt es nicht.»

Chronologie

Polizei geht von einem Unfall aus

Im November 2013 war die 15-jährige Emilie, die an Autismus litt, aus dem Heim Les Buissonnets in Freiburg verschwunden. Gut eine Woche später fand die Kantonspolizei die Hose und einen Schuh des Mädchens an der Saane. Trotz intensiver Suche blieb Emilie verschwunden. Erst im Februar 2014 entdeckte die Polizei ihre Leiche im Schiffenensee. Die Untersuchungen ergaben keine Hinweise auf Einwirkungen von Drittpersonen.rb

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